Planungsdokumente: 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Trittau

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.1. Schutzgüter – Bestand und Prognose

Durch die Planung wird die Ansiedlung einer Kindertageseinrichtung auf einer sukzessiv entstandenen Waldfläche vorbereitet. In der Bestandsaufnahme werden die einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes beschrieben. In der Prognose wird die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung bewertet.

Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes werden keine konkreten Maßnahmen vorgesehen, dies bleibt dem nachfolgenden Bebauungsplanverfahren vorbehalten. Dort werden Aussagen zur Bepflanzung, zum Ausgleich und zur Vermeidung von potenziellen Eingriffen getroffen.

2.2.1.1. Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensräume

Tiere, Pflanzen (Bestand):

Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand von Trittau und stellt derzeitig größtenteils einen durch Sukzession entstandenen Jungwaldbestand, bestehend aus Bergahorn, Stieleiche, Süß-Kirsche, Pappel, Feldahorn, Hainbuche und Haselnuss, dar. Im nördlichen Teil des Waldes verläuft in Ost-West-Richtung ein wassergebundener Wanderweg, der von Baumreihen aus Linden und Platanen begleitet wird. Im Nordosten des Plangebietes befindet sich eine weitere Gehölzfläche, bestehend aus Hainbuchen, Stieleiche, Flieder und Essigbaum. Zwischen dieser Gehölzfläche und der Hamburger Straße existiert Abstandsgrün, das über eine Pflegemahd von Gehölzbewuchs freigehalten wird und als arten- und strukturarme Rasenfläche ausgebildet ist. Am südlichen Plangebietsrand verläuft ein Knick mit Stieleichen als Überhältern sowie Bergahorn, Haselnuss und Kirsche als Unterwuchs.

Im Osten grenzt das Plangebiet an die Hamburger Straße an. Im Norden schließt die bestehende Siedlung Hamburger Straße/Lessingstraße an das Plangebiet an. Entlang der nördlichen Plangebietsgrenze befindet sich zu den Grundstücken Nr. 26a und 26b in der Lessingstraße ein Lärmschutzwall, der überwiegend gehölzfrei ist und nur im westlichen Teil mit strauchartig gewachsenen Hainbuchen bestanden ist. Im Süden grenzt das Plangebiet an eine Ackerfläche an. Westlich des Plangebietes existieren weitere durch Sukzession und teilweise durch Stockausschlag entstandene Jungwaldbestände an.

Gem. der faunistischen Potentialanalyse mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag des Büros BBS Greuner-Pönicke (17.04.2019) ist im Plangebiet von folgendem faunistischen Potential auszugehen:

  • Brutvögel

In den siedlungsnahen Randbereichen des jungen Laubwaldes sind eher nur störungsverträgliche Gehölzvögel anzunehmen. Zum Acker hin nimmt die Gehölzdichte zu und Störungen vermutlich ab, so dass hier auch Bodenbrüter und in den Überhältern des Knicks Höhlenbrüter, wie Spechte, vorkommen können. In den randlichen Gehölzbeständen sind neben verbreiteten Gehölzbrüterarten auch anspruchsvollere Höhlenbrüterarten möglich. Gartenbaumläufer und Buntspecht wurden hier bereits bei der Nahrungssuche beobachtet.

  • Haselmäuse

Die im Sommer 2018 durchgeführte Haselmausuntersuchung (Real-Erfassung mit nest-tubes) erbrachte einen Negativnachweis. Haselmäuse sind demnach im Plangebiet nicht anzunehmen.

  • Fledermäuse

In dem jungen Laubwald sind keine Fledermäuse mit Quartieren zu erwarten. Über der Fläche ist mit Nahrungssuche zu rechnen. In den randlichen Gehölzbeständen sind viele Altbäume mit Totholzanteilen sowie einzelnen Höhlen und Spalten vorhanden, in denen Tagesquartiernutzungen möglich und wahrscheinlich sind. Im Bereich der wenigen Höhlen- und Spaltenbäume sind Wochenstubenquartiere von Fledermäusen zwar eher unwahrscheinlich, können jedoch nicht ganz ausgeschlossen werden. Knicks und Waldränder sind als Flugwege zu bewerten.

  • Weitere europäisch geschützte Arten

Vorkommen von Zauneidechsen oder europäisch geschützten Fröschen oder Krötenarten sind nicht zu erwarten, da hier geeignete Lebensräume (z.B. sandige, südexponierte besonnte Wälle) fehlen.

Die Eichen randlich des Plangebietes weisen keine Eignung für den Eremiten auf, dessen Larve im mulmreichen alten Höhlen lebt. Auch der an Eichen gebundene Heldbock kann hier ausgeschlossen werden.

Eine Bedeutung des Wirkbereichs für europäisch geschützte Amphibien und andere Arten der Gewässer oder Uferbereiche besteht aufgrund fehlender geeigneter Gewässer nicht. Der junge Laubwald kann Amphibiensommerlebensraum sein. Europäisch geschützte Arten werden jedoch nicht angenommen und sind zudem auch nicht bekannt.

Nachtkerzenschwärmer sind aufgrund fehlender Nahrungspflanzen im Plangebiet nicht zu erwarten.

  • „nur“ national geschützte Arten

In den randlichen Gehölzbeständen ist das Vorkommen der Waldeidechse und der Blindschleiche wahrscheinlich, die Ringelnatter kann u.U. hier vorkommende Kompostablagerungen zur Überwinterung oder Eiablage nutzen. Erdkröte, Teichmolch und Grasfrosch sind im Sommerlebensraum möglich. Aufgrund der hier gegebenen Lebensraumbedingungen und fehlender Gewässer sind keine weiteren bedeutsamen Vorkommen nur national geschützter Arten zu erwarten. Unter den zu erwartenden Tagfaltern und Käfern sind nicht geschützte Arten anzunehmen. Laufkäfer als besonders geschützte Arten sind nicht ganz auszuschließen, jedoch ist der z.T. dichte ruderale Kraut-/Grasbewuchs ungünstig. Das Vorkommen der Weinbergschnecke und national geschützter Kleinsäuger ist wahrscheinlich.

  • Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie

Europarechtlich geschützte Pflanzenarten sind im Plangebiet nicht zu erwarten.

Tiere, Pflanzen (Prognose):

Durch die Planung kommt es zu einem Teilverlust eines jungen Laubwaldes, einer Abstandsgrünfläche mit Rasen, einer Gehölzfläche mit nicht heimischen Arten sowie wenigen Einzelbäumen.

Im Folgenden werden die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen, die von dem Vorhaben auf artenschutzrechtlich bedeutsamen Tiergruppen ausgehen, zusammengefasst betrachtet:

  • Brutvögel

Finden die Gehölzrodungen innerhalb der Fortpflanzungszeit ungefährdeter Gehölzbrutvögel statt, sind Zerstörungen von Gelegen und Jungtieren nicht auszuschließen.

Durch den Teilverlust eines Pionierwaldes kommt es zu einem Verlust von potentiellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Gehölzbrüterarten.

Im Bereich der Überhälter sind Störungen durch visuelle und akustische Wirkungen von etwas anspruchsvolleren Arten der Gehölzbrüter möglich. Finden Auslichtungen von Totholz zur Brutzeit statt, sind auch hier Zerstörungen von Gelegen und Jungtieren nicht auszuschließen.

Des Weiteren sind Störungen durch visuelle und akustische Wirkungen auf ungefährdete Bodenbrüter, die sich im Bereich des Knicks potentiell aufhalten können, möglich.

  • Fledermäuse

Wird das Totholz in den erhalten bleibenden Gehölzen randlich des Geltungsbereiches von Anfang März bis Ende November ausgelichtet, können Tötungen von Fledermäusen nicht ausgeschlossen werden. Durch die Planung sind keine essentiell bedeutsamen Jagdhabitate betroffen.

  • Weitere, artenschutzrechtlich nicht relevante Arten

Es sind keine Betroffenheiten von „nur“ national geschützten Tierarten und/oder Rote-Liste-Arten zu erwarten. Allerdings ist der Landlebensraum von Reptilien und Amphiben betroffen, in dem auch Weinbergschnecke und Kleinsäuger zu erwarten sind. Diese Arten sind in der Eingriffsregelung im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen.

2.2.1.2. Fläche

Fläche (Bestand und Prognose):

Das Plangebiet liegt am südlichen Siedlungsrand der Gemeinde Trittau und umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha. Durch das geplante Vorhaben werden rd. 0,5 ha erstmals baulich überplant. Die Fläche ist derzeitig größtenteils mit Wald bestanden.

Als überwiegend unbebaute Fläche mit Waldbestand kommt der Fläche u.a. aufgrund ihres Entwicklungspotentials für Natur und Landschaft sowie für Freizeit und Erholung eine hohe Bedeutung zu.