Planungsdokumente: 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Trittau

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.1.3. Boden

Boden (Bestand):

In der naturräumlichen Gliederung liegt Trittau im Schleswig-Holsteinischen Hügelland und ist dem Teillandschaftsraum Stormarner Endmoränengebiet zuzuordnen. Nach den Angaben der geologischen Übersichtskarte von Schleswig-Holstein (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Flintbek 2012) bestehen im Plangebiet glazifluviatile Ablagerungen, was auf das Vorkommen von Sand, stellenweise Kies, glazifluviatile Schmelzwassersande und –kiese der Binnensander, Stielsander, Abflusstäler und Kames hindeutet. Bei dem vorherrschenden Bodentyp im Plangebiet handelt es sich um Braunerde, bei der Bodenart um Sand. Der Boden in dem vom Eingriff betroffenen Raum ist heute größtenteils unversiegelt. Im Bereich der Jungwaldbestände ist aufgrund der langjährigen sukzessiven Entwicklung und Nicht-Nutzung von intakten Bodenfunktionen auszugehen. Im Bereich des Weges und der nördlich angrenzenden Flächen ist der Bodenhaushalt durch anthropogene Einflüsse zum Teil vorbelastet.

Boden (Prognose):

Baubedingte Auswirkungen:

Durch Bautätigkeiten kann es im Umfeld zumindest zeitweise zu Verdichtungen und damit Veränderungen des Bodenluft- und -wasserhaushaltes mit Auswirkungen auf die Bodenfunktionen kommen.

Anlagebedingte Auswirkungen:

Der Eingriff erfolgt durch die geplante Überbauung und die damit einhergehende zusätzliche Versiegelung, wodurch sich die potentiell versickerungsfähige Oberfläche erheblich verringert. Die Zunahme der Versiegelung führt zu einem höheren und schnelleren Abfluss des Niederschlagwassers und verringert somit die Grundwasserneubildung. Darüber hinaus geht durch die Versiegelung und die Verdichtung des Bodens Bodenfilterkapazität verloren. Es erfolgt eine vollständige Herausnahme der überbaubaren Flächen aus den natürlichen Kreisläufen. Betroffen sind Böden, die nach dem Landwirtschafts- und Umweltatlas Schleswig-Holsteins bezüglich ihrer Bodenfunktionen keine besondere Bedeutung haben. Dem Schutzgut Wasser wird im Plangebiet eine allgemeine Bedeutung zugesprochen.

Je höher der Grundwasserspiegel ansteht, umso wahrscheinlicher ist es, dass der Grundwasserfluss durch Baumaßnahmen unterbrochen bzw. abgelenkt wird. Dauer-hafte Grundwasserabsenkungen im Plangebiet sind nicht zulässig.

Betriebsbedingte Auswirkungen:

Durch den Betrieb einer Kinderbetreuungseinrichtung mit Außenspielfläche wird mit keinem erhöhten Nährstoffeintrag in den Boden gerechnet. Auf einen Einsatz von Streusalzen o.ä. sollte insbesondere auch im Bereich der Erschließungsstraßen der öffentlichen Hand aus ökologischen Gesichtspunkten verzichtet werden.

Insgesamt ist mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu rechnen.

2.2.1.4. Wasser

Wasser (Bestand):

Oberflächengewässer befinden sich nicht im Plangebiet. Hinsichtlich des Grundwassers sind vor dem Hintergrund der Bodenbewertung im Landwirtschafts- und Umweltatlas S-H keine ökologisch bedeutsamen hohen Grundwasserstände zu erwarten. Die Bedeutung für die Grundwasserneubildung im Plangebiet ist außerhalb bereits versiegelter Bereiche aufgrund der vorherrschenden Bodenart, des Bodentyps und des Reliefs als hoch einzustufen. Der Grundwasserkörper besitzt eine ungünstige Schutzwirkung der Deckschicht.

Vorbelastungen bestehen ggf. durch Schadstoff- und Nährstoffeinträge, insbesondere sind diese in den siedlungsnahen Bereichen anzunehmen.

Für den Fall, dass aufgrund temporärer Überschreitung der Aufnahmefähigkeit öffentlicher Kanalsysteme eine Versickerung des Oberflächenwassers erfolgen muss, wird darauf hingewiesen, dass die Bodenbeschaffenheit auf eine gute Sickerfähigkeit des Bodens hindeutet.

Insgesamt besitzen die Flächen im Plangebiet für das Schutzgut Wasser allgemeine Bedeutung.

Wasser (Prognose):

Für das Schutzgut Wasser sind dieselben bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen wie auf das Schutzgut Boden anzunehmen.

2.2.1.5. Luft/Klima

Luft, Klima (Bestand und Prognose):

Das Klima in Schleswig-Holstein ist stark durch die Lage zwischen Nord- und Ostsee geprägt. Es ist mit seinen feuchten, milden Wintern und hohen Niederschlägen als gemäßigtes, feucht temperiertes und ozeanisches Klima zu bezeichnen. Der Wald besitzt aufgrund der frischluftbildenden und luftregenerierenden Funktion eine besondere Bedeutung. Der am südlichen Plangebietsrand gelegene Knick sowie Altbaumbestände im nördlichen Plangebietsteil besitzen allgemein positive lufthygienische Funktionen (Staubfilterung, Sauerstoffproduktion).

Baubedingte Auswirkungen:

Während der Baumaßnahme kommt es zu vorübergehenden Belastungen der Luft mit Schadstoffen und Stäuben durch den Betrieb der Baufahrzeuge und -maschinen. Diese zeitlich begrenzten Stoffeinwirkungen werden jedoch zu keinen erheblichen Wirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft führen.

Anlagebedingte Auswirkungen:

Auswirkungen auf das Lokalklima ergeben sich durch den Wegfall einer Waldfläche. Hierdurch wird die Frischluftbildung und Luftregeneration im Plangebiet herabgesetzt. Weitere Auswirkungen auf das Lokalklima ergeben sich beispielsweise durch eine erhöhte Strahlungsintensität und eine Änderung der Luftströme infolge der Flächenversiegelungen.

Betriebsbedingte Auswirkungen:

Betriebsbedingte, erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft werden durch die Nutzung des Plangebietes als KITA-Standort nicht erwartet.