2.2.1.3. Boden
Boden (Bestand):
In der naturräumlichen Gliederung liegt Trittau im Schleswig-Holsteinischen Hügelland und ist dem Teillandschaftsraum Stormarner Endmoränengebiet zuzuordnen. Nach den Angaben der geologischen Übersichtskarte von Schleswig-Holstein (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Flintbek 2012) bestehen im Plangebiet glazifluviatile Ablagerungen, was auf das Vorkommen von Sand, stellenweise Kies, glazifluviatile Schmelzwassersande und –kiese der Binnensander, Stielsander, Abflusstäler und Kames hindeutet. Bei dem vorherrschenden Bodentyp im Plangebiet handelt es sich um Braunerde, bei der Bodenart um Sand. Der Boden in dem vom Eingriff betroffenen Raum ist heute größtenteils unversiegelt. Im Bereich der Jungwaldbestände ist aufgrund der langjährigen sukzessiven Entwicklung und Nicht-Nutzung von intakten Bodenfunktionen auszugehen. Im Bereich des Weges und der nördlich angrenzenden Flächen ist der Bodenhaushalt durch anthropogene Einflüsse zum Teil vorbelastet.
Boden (Prognose):
Baubedingte Auswirkungen:
Durch Bautätigkeiten kann es im Umfeld zumindest zeitweise zu Verdichtungen und damit Veränderungen des Bodenluft- und -wasserhaushaltes mit Auswirkungen auf die Bodenfunktionen kommen.
Anlagebedingte Auswirkungen:
Der Eingriff erfolgt durch die geplante Überbauung und die damit einhergehende zusätzliche Versiegelung, wodurch sich die potentiell versickerungsfähige Oberfläche erheblich verringert. Die Zunahme der Versiegelung führt zu einem höheren und schnelleren Abfluss des Niederschlagwassers und verringert somit die Grundwasserneubildung. Darüber hinaus geht durch die Versiegelung und die Verdichtung des Bodens Bodenfilterkapazität verloren. Es erfolgt eine vollständige Herausnahme der überbaubaren Flächen aus den natürlichen Kreisläufen. Betroffen sind Böden, die nach dem Landwirtschafts- und Umweltatlas Schleswig-Holsteins bezüglich ihrer Bodenfunktionen keine besondere Bedeutung haben. Dem Schutzgut Wasser wird im Plangebiet eine allgemeine Bedeutung zugesprochen.
Je höher der Grundwasserspiegel ansteht, umso wahrscheinlicher ist es, dass der Grundwasserfluss durch Baumaßnahmen unterbrochen bzw. abgelenkt wird. Dauer-hafte Grundwasserabsenkungen im Plangebiet sind nicht zulässig.
Betriebsbedingte Auswirkungen:
Durch den Betrieb einer Kinderbetreuungseinrichtung mit Außenspielfläche wird mit keinem erhöhten Nährstoffeintrag in den Boden gerechnet. Auf einen Einsatz von Streusalzen o.ä. sollte insbesondere auch im Bereich der Erschließungsstraßen der öffentlichen Hand aus ökologischen Gesichtspunkten verzichtet werden.
Insgesamt ist mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu rechnen.