Planungsdokumente: 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Trittau

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.1.6. Landschaft

Landschaft (Bestand):

Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand von Trittau, westlich der Hamburger Straße (L 94). Den Gehölzbiotopen (hier: Wald und Knick) kommt eine besondere Bedeutung im Hinblick auf das Schutzgut zu.

Südwestlich des Plangebietes liegt das Landschaftsschutzgebiet „Trittauer Heide und Helkenteich“.

Landschaft (Prognose):

Baubedingte Auswirkungen:

Die baubedingten Auswirkungen auf das Landschaftsbild ergeben sich insbesondere durch visuelle Beeinträchtigungen durch Baumaschinen und sonstige technische Geräte. Zudem haben Offenbodenbereiche, Baugruben und Bodenlager einen negativen Einfluss auf das Landschaftsbild. Des Weiteren wird das Landschaftserleben auch durch akustische Beeinträchtigungen gestört. Aufgrund der zeitlichen Begrenzung der Baumaßnahme ist die Erheblichkeit jedoch als gering einzuschätzen.

Anlagebedingte Auswirkungen:

Das Vorhaben führt zu geringen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes im Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung. Aufgrund der abschirmenden Wirkung des Knicks an der südlichen Plangebietsgrenze entstehen keine weitreichenden optischen Wirkungen.

Betriebsbedingte Auswirkungen:

Durch das Vordringen der Bebauung kommt es auf den angrenzenden Frei- und Waldflächen zu visuellen und akustischen Störreizen. Der anthropogene Druck auf angrenzende Biotopstrukturen wird durch die künftige Nutzung des Plangebietes als KITA-Standort zunehmen.

2.2.1.7. Biologische Vielfalt

Biologische Vielfalt (Bestand und Prognose):

Im Plangebiet sind Gehölzbiotope (Wald, Baumreihen, weitere Gehölzflächen, Knick) prägend. Durch menschliche Nutzungsansprüche sind insbesondere im Bereich des Weges und der unmittelbar an den Siedlungsrand heranreichenden Flächen ständigen Störungen (Schadstoff- und Nährstoffeinträge, Lärm, Scheuchwirkung), unterworfen. Im östlichen Teil des Plangebietes verläuft die Hamburger Straße, die einen entsprechenden Versiegelungsgrad und eine hohe Nutzungsintensität aufweist.

Die Gehölzbiotope bieten Lebensraum für allgemein verbreitete Arten, darunter auch besonders und streng geschützte Arten. Die Bereiche der Gehölzbiotope, die nicht unmittelbar am Weg und den Siedlungsstrukturen liegen, besitzen besondere Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt.

Bei Umsetzung des geplanten Vorhabens können Jungwaldbestände beseitigt werden, was zu einer Herabsetzung der Biologischen Vielfalt führt.

2.2.1.8. Menschen, menschliche Gesundheit und Bevölkerung

Lärmimmissionen (Bestand und Prognose):

Die maßgebenden unter dem Schutzanspruch eines Allgemeinen Wohngebietes zu beurteilenden Bebauungen befinden sich nördlich des Plangeltungsbereiches, westlich der Hamburger Straße.

Durch die Kindertagesstätte ergeben sich für die benachbarte Wohnnutzung keine erheblichen Veränderungen der Immissionssituation. Die Geräuschentwicklung aus Kinderspiel gilt gem. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) nicht als schädliche Umwelteiwirkung und führt daher nicht zu unzulässigen Beeinträchtigungen. Die durch die Planung erzeugten zusätzlichen Verkehre fließen ausschließlich über die L 94, der ruhende Verkehr wird im straßennahen Bereich auf dem Grundstück untergebracht, so dass Störwirkungen für angrenzende Wohnbereiche ausgeschlossen sind.

Nach der gutachterlichen Stellungnahme des Ingenieurbüros Karsten Hochfeldt wird für einen Bereich zwischen 31 m und 42 m, gemessen von der Fahrbahnmitte der Hamburger Straße eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes für MI-Gebiete um 3 dB(A) prognostiziert. Da jedoch der Immissionsgrenzwert der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) noch unterschritten wird, können schädliche Auswirkungen auf die KITA-Nutzung durch Verkehrslärm ausgeschlossen werden.