B-Plan Nr. 110 der Stadt Quickborn "Vergnügungsstätten im zentralen Versorgungsbereich"
Quickborn
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Stadt QuickbornPlanungsanlass
Der B-Plan 110 "Vergnügungsstätten im zentralen Versorgungsbereich" soll ergänzend zum B-Plan 77 die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in der Innenstadt regeln. Gleichzeitig wird die Erdgeschossnutzung im Geltungsbereich definiert.
Ansprechperson
stadtplanung@quickborn.de
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Bekanntmachung
B-Plan 110 Bekanntmachung Entwurf- und Auslegungsbeschluss
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