Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 53 (Nachverdichtung in der Teichstraße)

Begründung

1. Lage und Abgrenzung des Plangeltungsbereiches

Der Geltungsbereich befindet sich in der Ortslage Wentorf bei Hamburg östlich der Hauptstraße und westlich der Straße Achtern Höben. Er wird begrenzt

  • im Süden durch die Teichstraße,
  • im Westen durch das Grundstück Teichstraße 3a,
  • im Osten durch das Grundstück Teichstraße 13,
  • im Norden durch die im Bau befindlichen Gebäude westlich der Straße Achtern Höben.

Der Plangeltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,42 ha.

2. Anlass und Erfordernis der Planaufstellung, Verfahren

Der Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 29.10.2015 erstmalig bzw. am 24.11.2016 erneut die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53, für das Gebiet westlich Achtern Höben, nördlich Teichstraße und östlich Hauptstraße – Grundstücke Teichstraße 5- 11 (ungerade) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen, um die planerischen Voraussetzungen für eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung in einem vorhandenen Wohngebiet zu schaffen. Betroffen sind die Grundstücke Teichstraße 5, 7, 9 und 11.

Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB dienen der Wiedernutzbarmachung, der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung. Mit diesem Bebauungsplan wird der Nachfrage nach Wohnbauflächen in angemessenem Umfang nachgekommen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt, da er gemäß § 13a BauGB

  • weniger als 20.000 m² Grundfläche zulässt,
  • keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hervorruft,
  • keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzes) und
  • keine Anhaltspunkte für schwere Unfälle nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes liefert.

Mit der Aufstellung im beschleunigten Verfahren kann gemäß § 13 Abs. 3 BauGB auf eine Umweltprüfung verzichtet werden. Auf Grund des geringen Konfliktpotenzials der Planung (gesicherte Erschließung und Nachverdichtung von Flächen) wird die o.g. Möglichkeit in Anspruch genommen. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde verzichtet.

Für den Bereich des Plangebietes wurde bisher kein B-Plan aufgestellt.

3. Rechtsgrundlagen

Dem Bebauungsplan liegen zugrunde:

  • das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
  • die Baunutzungsverordnung (BauNVO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017
  • die Planzeichenverordnung vom 18.12.1990, zuletzt geändert am 04.05.2017
  • die Landesbauordnung (LBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.01.2009, zuletzt geändert am 14.06.2016