Planungsdokumente: Gemeinde Gelting, 21. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich "An de Diek"

Begründung

1.3 Lage und räumlicher Geltungsbereich

Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Ortsteil Stenderup, am südlichen Rand des Siedlungsgebietes um die Straße An de Diek und wenige hundert Meter südlich der Bundesstraße 199 (B199). Die nächst gelegenen Küstenabschnitte in nordwestlicher wie auch in östlicher Richtung liegen in einer Entfernung von ca. 3,6 km. Das Ortszentrum von Gelting liegt in nordwestlicher Richtung ca. 2 km entfernt. Über die B199 wird in südöstlicher Richtung die Stadt Kappeln in einer Entfernung von ca. 11 km und in westlicher Richtung das Oberzentrum Flensburg in einer Entfernung von ca. 37 km erreicht.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,2 ha.

1.3 Raumordnungsplanung

Im Landesentwicklungsplan 2010 (LEP) ist die Gemeinde Gelting als ländlicher Zentralort (vgl. Ziffer 2.2.4) im ländlichen Raum (vgl. Ziffer 1.4) eingestuft und nimmt folglich für ihren Verflechtungsraum eine Versorgungsfunktion ein. Das Plangebiet liegt in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung (vgl. Ziffer 3.7.2) südlich der Bundesstraße B199.

Abb. Ausschnitt aus dem LEP 2010

Auch im Regionalplan für den Planungsraum V – Landesteil Schleswig von 2002 – wird Gelting als ländlicher Zentralort (vgl. Ziffer 6.1 (1)) im ländlichen Raum (vgl. Ziffer 4.2 (1)) eingestuft. Der Plangeltungsbereich liegt im Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung (vgl. Ziffer 5.4 (1)) und in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz (vgl. Ziffer 5.5 (2)).

Abb. Ausschnitt aus dem Regionalplan – Planungsraum V

Auf den Landschaftsrahmenplan wird im Umweltbericht, Kap. 4.1.2.9 „Fachplanungen“, eingegangen.

2. Planinhalte

Der Plangeltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Flächen, die sich südlich und westlich an das Siedlungsgebiet An de Diek bzw. an die Flächen der 2. und der 6. FPlanänderung. Dieser Bereich ist bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Damit der Bebauungsplan aus den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes entwickelt werden kann, wird für diesen Bereich die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Ziel dieser Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von gewerblichen Bauflächen.

Die südliche Teilfläche der 6. Flächennutzungsplanänderung, die bisher als Fläche für Maßnahmen des Umweltschutzes dargestellt ist und als Ausgleichsfläche dient, soll an einen anderen Ort verlegt werden und ebenfalls als gewerbliche Baufläche ausgewiesen werden. Der Geltungsbereich der 21. Flächennutzungsplanänderung wird in der Planzeichnung durch eine unterbrochene, schwarze Linie kenntlich gemacht.

Die an das Plangebiet anschließenden Verkehrsflächen werden nicht dargestellt, da es sich hier weder um Flächen für den überörtlichen Verkehr noch um örtliche Hauptverkehrszüge handelt.

Weitere Darstellungen sind nicht erforderlich.