3.3 Verkehrsanbindung an die Fedderinger Straße
Durch die verkehrliche Anbindung des Baugebiets an die Fedderinger Straße (K 50) entsteht ein neuer Knotenpunkt. Dieser wurde auf seine Leistungsfähigkeit hin überprüft (siehe Anlage 5). Die Untersuchung hat zum Ergebnis, dass aufgrund der Verkehrsstärke der K 50 und des anzunehmenden zusätzlichen Verkehrs, der durch das Baugebiet verursacht wird, für den neuen Knotenpunkt die Qualitätsstufe „A“ erreicht wird. Dies gilt für die derzeitige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h und für den Prognosezeitraum bis 2030. „Qualitätsstufe A“ bedeutet, dass die maximalen mittleren Wartezeiten für den Ein- und Abbiegeverkehr gering ausfallen.
Eine zusätzliche Linksabbiegespur aus Richtung Fedderingen zum Einbiegen in das neue Baugebiet wird nicht für erforderlich gehalten: „Die Herstellung einer Linksabbiegespur im Bereich der Kreisstraße ist durch die geringe Verkehrsmenge und die daraus resultierende Qualitätsstufe A nicht erforderlich. Hinzu kommen die in diesem Bereich aufgrund der geraden Straßenführung sehr guten Sichtverhältnisse. Auch die unverhältnismäßig große Versiegelung eines Linksabbiegestreifens und die dadurch resultierenden hohen Kosten sprechen gegen eine Neuanlage einer Linksabbiegespur. Auch für die zu erwartenden Verkehrsmengen bis zum Jahr 2030 erreicht der Knotenpunkt in seiner geplanten Form die bestmögliche Qualitätsstufe.“ (Ebd. Seite 4)
Weiterhin wird empfohlen, die Höchstgeschwindigkeit in dem Bereich abzusenken: „Es ist jedoch zu empfehlen, die derzeitige Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h auf Außerortsstraßen vor der geplanten Zufahrt zum B-Plan Nr. 20 auf 70 km/h zu beschränken, da somit die Sicherheit des Verkehrs im Ortseingangsbereich gesteigert werden würde. Zugleich erhöht sich die Verkehrsqualität bei einer geringeren Geschwindigkeit am Knotenpunkt. Die Gemeinde Hennstedt steht einer Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h positiv gegenüber (Aussage Bürgermeisterin Frau Riecke). Hinzu kommt, dass sich eine geringere Geschwindigkeit positiv auf die Lärmimmissionen, nicht nur im geplanten B.-Plan, sondern auch auf die vorhandene Bebauung südlich der Fedderinger Straße, auswirken würde. Zudem würde eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h den Verkehrsfluss im Ortseingangsbereich sogar verbessern.“ (Ebd., Seite 4)
Sämtliche Maßnahmen am neuen Knotenpunkt an der Fedderinger Straße erfolgen in rechtzeitiger und enger Abstimmung mit dem Fachbereich 462 des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Regionaldezernat Süd, Itzehoe. Eine Absenkung der derzeit geltenden Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h im Bereich der geplanten Einmündung zum Plangebiet auf 70 km/h ist mit der zuständigen Verkehrsaufsicht des Kreises Dithmarschen in einem gesonderten Verfahren zu klären.