Planungsdokumente: 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplan 4 "Erweiterung Biogasanlage mit Gasspeicher" der Gemeinde Dörphof
Textliche Festsetzungen
1 Art und Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit §§ 1 - 21 BauNVO)
1.1 In dem Sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung 'Biogasanlage' sind folgende Nutzungen zulässig:
- Biogasanlagen,
- Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen in Verbindung mit den Biogasanlagen,
- Anlagen zum Transport von Biogas,
- Anlagen zur Lagerung und Speicherung von Biogas in Verbindung mit den Biogasanlagen,
- Biogaskessel in Verbindung mit den Biogasanlagen,
- Anlagen für die Lagerung von nachwachsenden Rohstoffen in Zusammenhang mit den Biogas- anlagen und den Stromerzeugungsanlagen,
- Anlagen für die Lagerung und Aufbereitung der Endsubstrate der Biogasanlagen,
- Anlagen zur Aufbereitung, Speicherung und Abgabe von Biogas (Biomethananlagen),
- Anlagen für die Elektrolyse von Biogas (Elektrolyseure),
- sonstige Betriebsanlagen in Verbindung mit den Biogasanlagen,
- Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in und an Dach- und Außenwandflächen.
1.2 Die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 darf durch die Grundfläche von Zufahrten, Lagerflächen und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,7 überschritten werden.
1.3 Lagerflächen, Nebenanlagen und anlagenbedingte Schutzwälle sind auch außerhalb der festge- setzten Baugrenzen zulässig.
2 Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 22 Abs. 4 BauNVO)
2.1 In der abweichenden Bauweise gelten die Eigenschaften der offenen Bauweise mit der Maßgabe, dass auch bauliche Anlagen mit mehr als 50 m Länge zulässig sind.