Planungsdokumente: 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplan 4 "Erweiterung Biogasanlage mit Gasspeicher" der Gemeinde Dörphof

Begründung

1.4.4 Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Dörphof aus dem Jahr 1974 stellt das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche dar. Östlich grenzt der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes an, die die Fläche als Sondergebiet „Biogasanlage“ darstellt.

In der Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 wird das Plangebiet als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Biogasanlage“ festgesetzt. Diese Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.

Die damit notwendige 8. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt, mit Aufstellungsbeschluss vom 27.02.2024 der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof, im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.

1.4.5 Bestehende Bebauungspläne

Der Planbereich grenzt an den Bebauungsplan Nr. 4, dieser soll durch die 1. Änderung erweitert werden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4 für das Sonstige Sondergebiet „Biogasanlage“ ist im Jahr 2012 in Kraft getreten. Er umfasst die heute bestehende Biogasanlage in Schuby.

Diese 1. Änderung und Erweiterung vergrößert das Plangebiet in Richtung Westen.

1.4.6 Landschaftsplanung

Der Landschaftsplan der Gemeinde Dörphof stellt die im Jahr 1998 vorhandenen Nutzungen und den bestehenden Bewuchs dar. Im Plan sind die Knicks im Süden, Osten und Westen des Plangebietes dargestellt. Da 1998 die Errichtung der Biogasanlage noch nicht vorhersehbar war und die Erweiterung zur nachhaltigen Energieversorgung beiträgt, sind Abweichungen vom Landschaftsplan vertretbar.