1.4.4 Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Dörphof aus dem Jahr 1974 stellt das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche dar. Östlich grenzt der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes an, die die Fläche als Sondergebiet „Biogasanlage“ darstellt.
In der Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 wird das Plangebiet als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Biogasanlage“ festgesetzt. Diese Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.
Die damit notwendige 8. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt, mit Aufstellungsbeschluss vom 27.02.2024 der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof, im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.