Planungsdokumente: 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplan 4 "Erweiterung Biogasanlage mit Gasspeicher" der Gemeinde Dörphof

Begründung

1.4.7 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzten. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Das Gebiet befindet sich nach § 27 BNatSchG im Naturpark Schlei.
  • Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 sind nicht gegeben.
  • Knicks sind nach § 21 LNatSchG geschützt.
  • Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete liegen westlich des Ortsteiles Schuby in einer Entfernung von ca. 2,2 km (FFH 1425-301 „Karlsburger Holz“). Aufgrund der großen Entfernungen und der zu erwartenden Wirkfaktoren ist nicht von Auswirkungen auf die Natura 2000-Gebiete auszugehen.

2 Ziel und Zweck der planung

2.1 Allgemeine Ziele der Planung

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 aufgestellt. Er trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um dem vorhandenen Biogas-Unternehmen ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Auf einer Gesamtfläche von ca. 2,2 ha soll der für den Betrieb der Biogasanlage notwendige bauliche Bestand langfristig gesichert sowie dessen Erweiterung ermöglicht werden. Geplant ist die Errichtung eines Gasspeichers sowie eines Wasserlagers. Hierdurch soll das Leistungsspektrum der bestehenden Biogasanlage durch eine weitere Komponente zukunftsorientiert ergänzt werden.

Zum Aufbau eines regionalen Nahwärmenetzes, das angrenzende Gebäude in Schuby sowie das geplante Neubaugebiet und die KiTa in Dörphof versorgen soll, muss die bestehende Anlage um entsprechende Bereiche erweitert werden. Geplant ist die Speicherung des Biogases, zu Zeiten, in denen weniger Energie benötigt wird, um bei höherem Bedarf das gespeicherte Gas nutzen zu können. Dadurch wird bei geringerer Energienachfrage auch weniger Energie erzeugt. Dies war bislang nicht möglich, da hierfür eine Speicherung des Biogases nötig ist.

Die bestehende Biogasanlage im Ortsteil Schuby wurde ursprünglich als privilegierte Anlage mit 440 kW neben dem zugehörigen, alteingesessenen landwirtschaftlichen Betrieb errichtet. Über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Jahr 2011 erfolgte die Erweiterung des Betriebes auf 800 kW Leistung.

Im Zuge der Ressourcen-Schonung mittels Nutzung der anfallenden Abwärme wurde in den vergangenen Jahren durch den ortsansässigen Betreiber der Ausbau eines Fernwärmenetzes für die angrenzende Wohnbebauung vorbereitet, an die einzelne Wohngebäude bereits angeschlossen sind.

Aktuell ist eine deutliche Vergrößerung dieses Fernwärmenetztes geplant. So sollen zukünftig neben den Bestandsgebäuden in den Ortsteilen Schuby, Dörphof und Karlberg und der Nachbargemeinde Karby auch die in Dörphof geplante KiTa des KiTa-Verbandes Nordschwansen und das neue Baugebiet in Dörphof (B-Plan Nr. 5) vollständig durch die Biogasanlage in Schuby mit Fernwärme versorgt werden.

Für die konstante Bereitstellung einer ausreichender Wärmeversorgung eines so großen Gebietes ist der Bau eines Zwischenlagers geplant, in das in den Sommermonaten bei geringem Wärmebedarf die überschüssigen Gasmengen einlagert und in den Wintermonaten bei erhöhtem Bedarf wieder entnommen werden können. Das geplante Gaslager mit Abmessungen von ca. 90 m Länge, 36 m Breite und 18 m Höhe kann eine Gasmenge von 40.000 m³ bzw. 52.000 kg Biogas aufnehmen und soll westlich des Betriebsstandortes errichtet werden. Zur Wahrung des Achtungsabstandes gem. KAS-18 von 80 bis 100 m zu den nächstgelegenen Wohngebäuden sowie ein Abstand aus Brandschutzgründen von 200 m zur bestehenden Biogasanlage ist ein Abrücken des Lagers vom Betriebsstandort in Richtung Westen erforderlich. Durch den Bau eines Zwischenlagers kann auf eine Erhöhung der Gesamtleistung der Biogasanlage verzichtet werden.

Die Lage des geplanten Speichers liegt zukünftig zwischen der bestehenden Biogasanlage westlich des Ortsteiles Schuby und der Bundesstraße B 203, von der der Standort ca. 400 m Abstand einhält.

Weitere ca. 200 m westlich der B 203 liegt das Vorranggebiet für Windenergieanlagen PR2_RDE_001 sowie eine Weißfläche (Uneingeschränkte Potenzialflächen) für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Die durch diese Lage langfristig realisierbare Kopplung der drei regenerativen Energiequellen Biogas, Windenergie und Photovoltaik bietet zukünftig weitere Potenziale für den Klimaschutz und die Versorgung der Bevölkerung mit erneuerbaren Energien.

Über den Bau des Zwischenlagers hinaus muss die Produktion der Biogasanlage jahreszeitlich angepasst werden. Im Winterhalbjahr führt die jahreszeitlich bedingte höhere Produktion zu einer zu hohen Faulraumbelastung im Fermenter, weswegen der bisherige Nachgärer durch den Einbau eines zusätzlichen Feststoffeintrages als zusätzlicher Fermenter umgenutzt werden soll. Durch den Wegfall der Lagerkapazitäten des derzeitigen Nachgärers, die Verringerung der zulässigen Ausbringzeiten für den Gärrest und den Wegfall bislang genutzter externer Lagerbehälter muss ein zusätzliches Gärrestlager gebaut werden. Aus diesem Grund soll baugleich zum derzeitigen Gärrestlager ein weiteres Gärrestlager auf dem Gelände der Biogasanlage mit den einem Durchmesser von 32 m und einer Höhe von 8 m errichtet und mit Gasfolie abgedeckt werden. Die im B-Plan 4 festgesetzte Baugrenze muss für den Bau dieses Gärrestelagers um ca. 1,40 m in Richtung Norden aufgeweitet werden. Der Plangeltungsbereich dieser 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst aus diesem Grund auch einen Teil der bestehenden Biogasanlage.

Das geplante vergrößerte Baufeld zwischen dem externen Gasspeicher und der derzeitigen Anlage wird mittelfristig benötigt und schon jetzt im Bebauungsplan verbindlich festgesetzt. Hier werden weitere technische Einrichtungen für die Versorgung der umliegenden Dörfer mit Wärme benötigt: So soll in absehbarer Zeit die Notheizung für das Wärmenetz, die aktuell noch mit Heizöl betrieben wird, auf CO2-neutrale Hackschnitzelheizung umgestellt werden. Die Anlagen hierfür sind mittelfristig für das erweiterte Baufeld geplant.

Zudem müssen zukünftig für die konstante Wärmeversorgung im regionalen Fernwärmenetz weitere Erzeugungsalternativen bereitgestellt werden. Dazu soll z.B. der Überschussstrom von den in wenigen Jahren geplanten Windenergieanlagen im Vorranggebiet PR2_RDE _001 für genutzt werden. Hierfür sind dann weitere technische Einrichtungen nötig, die auf diesem Baufeld entstehen sollen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist somit die nachhaltige Weiterentwicklung des vorhandenen Anlagenstandortes, die Stärkung der Gemeinde Dörphof auf dem Bioenergiesektor, die Schaffung von zusätzlichen Einkommens- und Entwicklungsperspektiven für die örtliche Landwirtschaft sowie die standortverträgliche Einbindung des Sondergebietes 'Biogasanlage' in das Orts- und Landschaftsbild.