Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15 A - 4. Änderung für den Bauhof

Begründung

1.1 Rechtliche Grundlagen und Verfahrensablauf

Grundlagen dieses Bauleitplanverfahrens sind

- das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung seiner Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634),

- die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786),

- die Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1063),

- die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) vom 22.01.2009 (GVOBl. Sch.-H. S. 6), letzte berücksichtigte Änderung: Ressortbezeichnungen ersetzt durch Artikel 18 LVO v. 16.01.2019 (GVOBl. S. 30).

Es findet das beschleunigte Verfahren gemäß dem durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte eingefügten § 13 a BauGB Anwendung. Bei der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 A der Stadt Reinfeld in Holstein handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Die in § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB genannten Voraussetzungen, der Bauleitplan dürfe die festgesetzte Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO von 20.000 m² nicht erreichen und nicht in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit anderen Bebauungsplänen stehen, sind erfüllt. Ferner ist nicht erkennbar, dass die Planung zu einer Beeinträchtigung von Natura-2000-Gebieten führen könnte.

Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB gelten in formeller Hinsicht die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Danach wird von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht abgesehen, ohne jedoch die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, außer Acht zu lassen.

Verfahrensschritte Datum

Aufstellungsbeschluss 24.06.2019

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 25.11.2019

TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

1.2 Vorgaben übergeordneter Planungen

Die Stadt Reinfeld/H. ist nach § 2 der Landesverordnung zur Festlegung der zentralen Orte und Stadtrandkerne vom 08. September 2009 als Unterzentrum eingestuft.

Der Regionalplan für den Planungsraum I (alt) des Landes Schleswig-Holstein, Stand: Fortschreibung 1998, führt dazu aus, dass die zentralen Orte Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung sind. Sie sollen dieser Zielsetzung durch eine vorausschauende Bodenvorratspolitik, durch eine der zukünftigen Entwicklung angepassten Ausweisung von Wohnungs-, Gemeinbedarfs- und gewerblichen Bauflächen gerecht werden.

Der gültige Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2005 stellt das Plangebiet in seiner zurzeit wirksamen Fassung bereits als 'Fläche für Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung 'Bauhof' dar, so dass dem Gebot des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, entsprochen wird.

Ausschnitt aus dem gültigen Flächennutzungsplan

1.3 Räumlicher Geltungsbereich

Der ca. 0,80 ha große räumliche Geltungsbereich liegt südöstlich des besiedelten Stadtgebietes von Reinfeld/H. Konkret handelt es sich um das Grundstück des Bauhofs der Stadt Reinfeld in der Straße 'Krögerkoppel 28'.

Gegenwärtig gilt für das Plangebiet der Bebauungsplan Nr. 15 A, der im Jahr 1989 rechtkräftig wurde. Der Bebauungsplan Nr. 15 A wurde bereits dreimal geändert. Diese Änderungen tangieren aber nicht das Plangebiet.

Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 15 A

Der Bebauungsplan Nr. 15 A trifft für das Plangebiet folgende Festsetzungen:

  • Art der Nutzung: 'Gemeinbedarfsfläche' mit der Zweckbestimmung 'Bauhof',
  • Grundflächenzahl (GRZ): 0,4,
  • Geschossflächenzahl (GFZ): 0,6,
  • zwei Vollgeschosse (II) als Höchstmaß,
  • offene Bauweise (o),
  • Knick im Süden bzw. Südwesten,
  • Anbauverbotszone (AVZ) entlang des Autobahnzubringers 'Nordstormarnstraße'.