5.11 Allgemein verständliche Zusammenfassung
Die bisherige landwirtschaftliche Flächennutzung entfällt zugunsten einer Erweiterung des nördlich angrenzenden Gewerbegebietes. Hierbei kann die bestehende Erschließungsstraße mit genutzt werden.
Im Plangebiet werden aufgrund weitgehend ebener Geländeverhältnisse keine besonderen Reliefveränderungen erforderlich.
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Potentialabschätzung wurde dies als Worst-Case-Szenario insbesondere hinsichtlich Vorkommen an Vogelarten sowie Fledermäusen angelegt.
Durch die Einfassung des Gewerbegebietes mit Knick-, Wald- und Baumbestand ergibt sich eine weitgehende Integration in das örtliche Landschaftsbild.
Die Auswirkungen auf vielfältige Schutzgüter sind bei einer für Gewerbegebiete typischen, intensiven Überbauung und Flächenversiegelung weitreichend und erfordern entsprechende Maßnahmen zu einer Vermeidung und Reduzierung der Eingriffsauswirkungen.
Der Umweltfachbeitrag dokumentiert die sich aus der Planung ergebenden möglichen Prüffragen und damit verbundenen möglichen Umweltauswirkungen, bezogen auf die unterschiedlichen Schutzgüter und legt diese entsprechend der Gliederungsvorgaben nach § 2 a und Anlage 1 BauGB dar.