Planungsdokumente: Gemeinde Stolpe - 15. Änderung Flächennutzungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.11 Allgemein verständliche Zusammenfassung

Die bisherige landwirtschaftliche Flächennutzung entfällt zugunsten einer Erweiterung des nördlich angrenzenden Gewerbegebietes. Hierbei kann die bestehende Erschließungsstraße mit genutzt werden.

Im Plangebiet werden aufgrund weitgehend ebener Geländeverhältnisse keine besonderen Reliefveränderungen erforderlich.

Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Potentialabschätzung wurde dies als Worst-Case-Szenario insbesondere hinsichtlich Vorkommen an Vogelarten sowie Fledermäusen angelegt.

Durch die Einfassung des Gewerbegebietes mit Knick-, Wald- und Baumbestand ergibt sich eine weitgehende Integration in das örtliche Landschaftsbild.

Die Auswirkungen auf vielfältige Schutzgüter sind bei einer für Gewerbegebiete typischen, intensiven Überbauung und Flächenversiegelung weitreichend und erfordern entsprechende Maßnahmen zu einer Vermeidung und Reduzierung der Eingriffsauswirkungen.

Der Umweltfachbeitrag dokumentiert die sich aus der Planung ergebenden möglichen Prüffragen und damit verbundenen möglichen Umweltauswirkungen, bezogen auf die unterschiedlichen Schutzgüter und legt diese entsprechend der Gliederungsvorgaben nach § 2 a und Anlage 1 BauGB dar.

5.12 Stellenwert des Umweltfachbeitrages im Rahmen der gemeindlichen Abwägung

Die gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Vorgaben, die sich aus den unterschiedlichen Fachgesetzen und Fachplänen ergeben, werden eingehalten. Die Gemeinde entscheidet darüber, ob sie im Rahmen der Abwägung weitergehende Umweltziele in der Planung berücksichtigt.

5.13 Kompensationsermittlung / Bilanzierung Eingriff- Ausgleich

Rechtsgrundlage für die Handhabung der Eingriff-Ausgleichsermittlung bildet die Umweltbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB, ferner die Eingriffsregelung nach dem Baurecht (§ 1 a Abs. 3 BauGB) in Verbindung mit dem Naturschutzrecht (BNatSchG und LNatSchG). Für die Ermittlung des Ausgleichsumfangs in Schleswig-Holstein gelten der gemeinsame Runderlass nach dem aktuellen Stand vom Januar 2014 und der Ergänzung zur Berücksichtigung agrarstruktureller Belange aus 2011.