Planungsdokumente: Gemeinde Stolpe - 15. Änderung Flächennutzungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.13.1 Vermeidung und Minimierung von Eingriffsaspekten

Vermeidung und Minimierung erfolgen generell durch Begrenzung der erforderlichen Flächenversiegelung über entsprechende Festsetzungen im B-Plan, über Erhalt des wesentlichen, das Plangebiet umfassenden Gehölzanteils mit den gesetzlich (§ 30 BNatSchG in Verbindung mit § 21 LNatSchG) geschützten Knicks, sowie einer südlich am Gebiet im Knick stehenden Alteiche. Weitere Vermeidungsaspekte ergeben sich aus festgesetzten Mindest- und Maximalhöhen der Gebäude sowie Mindestabständen zu Knicks, Wald (Waldabstand für Gebäude) und angrenzenden Verkehrstrassen (Anbauverbotszonen zur Autobahn und Kreisstraße).

5.13.2 Ermittlung des Eingriffs und des Ausgleichsbedarfs

Die Bilanzierung Eingriff - Ausgleich erfolgt im Rahmen des Bebauungsplans und ermittelt die zukünftige Flächenbeanspruchung hinsichtlich des Schutzgutes Boden.

Weiterhin werden hierin die über Abstände zu möglicherweise betroffenen Einzelbäume und angrenzenden Gehölze und anderweitige naturschutzrechtliche Beeinträchtigungen (u. a. artenschutzrechtliche Belange) einbezogen, um den Ausgleichsumfang zu bestimmen.

5.14 Verzeichnis der verwendeten Quellen

Landwirtschafts- und Umweltatlas SH: Abruf Stand Januar 2021

Archäologie-Atlas-SH: Abruf Stand Januar 2021

Biotopkartierung Schleswig-Holstein: Abruf Stand Januar 2021

Bodengutachten GBU, Fahrenkrug, 15.07.2020

Schalltechnische Untersuchung Büro ALN Akustik Labor Nord GmbH, 18.12. 2020

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe hat diese Begründung zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes in ihrer Sitzung am …………………. durch einfachen Beschluss gebilligt.

Aufgestellt gem. § 5 Abs. 5 BauGB

Stolpe, den …..................................................

Holger Bajorat

(Bürgermeister)