Planungsdokumente: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Holtsee

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Derzeitiger Zustand

Naturräumlich befindet sich die Ortschaft Holtsee im Schleswig-Holsteinischen Hügelland in der Untereinheit Dänischer Wohld. Das Landschaftsbild in der Umgebung Holtsees wird von den Grund- und Endmoränen der letzten Eiszeit und das dadurch hügelige Relief geprägt. Die Landschaft wird bedingt durch fruchtbare Geschiebelehme überwiegend als Ackerland genutzt. In den Niederungen und Senken erfolgt eine Nutzung als Grünland. Gewässer und ein gut ausgeprägtes Knicknetz strukturieren das Landschaftsbild. Wald hat sich nur in geringen Anteilen ausgebildet.

Holtsee ist durch aktive Landwirtschaft geprägt. Zudem dominieren die Gebäude, Hallen und Silos der Landkäserei Holtsee das Ortsbild.

Der Teilbereich 1 befindet sich im Außenbereich und wird im Wesentlichen durch die angrenzenden verschiedenen Hochbauten der Biogasanlage bestimmt. Bedingt durch das bewegte Relief und die Knickstrukturen ist der Teilbereich nur im direkten Nahbereich der Straßen Trömbek und Lehmkuhl einsehbar.

Der Teilbereich 2 grenzt an die vorhandene Bebauung an und ist durch einen Geländesprung charakterisiert. Durch die baulichen Anlagen der Landkäserei und die vorhandene Bebauung im Norden ist das Plangebiet aus westlicher und nördlicher Richtung kaum einsehbar. Eine Sichtbarkeit ergibt sich aus östlicher und südlicher Richtung.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die in der Bauleitplanung vorgesehene Entwicklung würden die Flächen wie bisher genutzt werden. Die Knicks würden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gepflegt werden.

Auswirkungen der Planung

Die Erweiterung der Biogasanlage (Teilbereich 1) und der Bau des Blockheizkraftwerkes inkl. der dazu benötigten Anlagen und des Wärmepufferspeichers (Teilbereich 2) stellen Veränderungen des Landschaftsbildes dar.

Im Teilbereich 1 fällt die Veränderung aufgrund der bereits vorhandenen Anlagen gering aus. Durch den zusätzlichen Gärrestbehälter und das Gaslager werden keine neuen technischen Strukturen in das Landschaftsbild eingefügt. Die Auswirkungen der Planung können durch den Erhalt von Grünstrukturen gemindert werden. Eine zusätzliche Eingrünung in südliche Richtung wird im Rahmen der parallel durchgeführten verbindlichen Bauleitplanung geprüft.

Die Höhen baulicher Anlagen werden zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes im Rahmen der parallel durchgeführten verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt, um zusätzliche erhebliche Fernwirkungen auszuschließen.

Im Teilbereich 2 bewirken der Bau des Blockheizkraftwerkes inkl. der dazu benötigten Anlagen und des Wärmepufferspeichers Veränderungen des Ortsbildes, die aufgrund der Höhe eine Fernwirkung insbesondere in nordöstliche Richtung aufweisen werden. Die Höhen baulicher Anlagen werden zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes im Rahmen der parallel durchgeführten verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt, um zusätzliche erhebliche Fernwirkungen auszuschließen. Eine Minderung erfolgt durch die Neunanlage von knickähnlichen Grünstrukturen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung.

Durch die Planung sind aufgrund der Vorbelastung unerheblich nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft zu erwarten. Diese werden durch den Erhalt von Grünstrukturen und die Neuanpflanzung gemindert.

2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Derzeitiger Zustand

Innerhalb der Teilbereiche oder deren näheren Umgebung sind in den Denkmalliste des Kreises Rendsburg-Eckernförde keine Kulturdenkmale und keine unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmäler aufgeführt. Beide Teilbereiche liegen außerhalb archäologischer Interessengebiete.

Die Knicks in beiden Teilbereichen gelten als Bestandteil der historischen Kulturlandschaft. Sie sind als Biotop gem. § 21 LNatSchG geschützt und bei Eingriffen entsprechend auszugleichen.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Planbereich nicht vorhanden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes und sonstiger Sachgüter zu erwarten.

Auswirkungen der Planung

Gemäß Stellungnahme des zuständigen Archäologischen Landesamtes (ALSH) vom 07.01.2025 können zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale durch die Umsetzung der vorliegenden Planung festgestellt werden. Bei der Umsetzung der Planinhalte wird der § 15 DSchG (Mitteilungspflicht bei Funden) berücksichtigt.

Knicks können als Bestandteil der Kulturlandschaft weitestgehend erhalten werden. Die Knickrodungen in Teilbereich 2 werden ausgeglichen.

Von den Planungen sind keine Kulturgüter betroffen, sodass von unerheblich nachteiligen Auswirkungen durch das Vorhaben auszugehen ist. Sonstige Sachgüter sind nicht bekannt.

2.1.9 Wechselwirkungen

Die zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Diese Wechselwirkungen und Querbezüge sind bei der Beurteilung der Folgen eines Eingriffs zu betrachten, um sekundäre Effekte und Summationswirkungen erkennen und bewerten zu können. In der folgenden Beziehungsmatrix sind zunächst zur Veranschaulichung die Intensitäten der Wechselwirkungen dargestellt und allgemein bewertet.

Die aus methodischen Gründen auf Teilsegmente des Naturhaushaltes, die so genannten Umweltbelange, bezogenen Auswirkungen betreffen also in Wirklichkeit ein komplexes Wirkungsgefüge. Dabei können Eingriffswirkungen auf einen Belang indirekte Sekundärfolgen für ein anderes Schutzgut nach sich ziehen. So hat die Überbauung von Böden im Regelfall Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, indem der Oberflächenabfluss erhöht und die Grundwasserneubildung verringert wird. Zusammenhänge kann es aber auch bei Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen geben, die neben den erwünschten Wirkungen bei einem anderen Umweltbelang negative Auswirkungen haben können. So kann z.B. die zum Schutz des Menschen vor Lärm erforderliche Einrichtung eines Lärmschutzwalles einen zusätzlichen Eingriff ins Landschaftsbild darstellen oder die Unterbrechung eines Kaltluftstromes bewirken.

UmweltbelangeMensch
ABTiere + PflanzenFlächeBodenWasserKlima/LuftLandschaftKulturgüterWohnenErholung
Tiere + Pflanzen
Fläche---
Boden-
Wasser
Klima/Luft-
Landschaft---
Kulturgüter----
Wohnen-
Erholung---

A beeinflusst B: stark ● mittel wenig - gar nicht

Der räumliche Wirkungsbereich der Umweltauswirkungen bleibt weitestgehend auf das Vorhabengebiet und dessen unmittelbare Randbereiche beschränkt. So führt der durch eine zusätzliche Versiegelung hervorgerufene Verlust von möglichen Lebensräumen im Plangebiet nicht zu einer Verschiebung oder Reduzierung des Artenspektrums im Gemeindegebiet. Auch die örtlichen Veränderungen von Boden, Wasser und Klima/Luft führen nicht zu einer großflächigen Veränderung des Klimas einschließlich der Luftqualität. Über das Vorhabengebiet hinausgehende Beeinträchtigungen der Umwelt infolge von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind daher nicht zu erwarten.