2.1.7 Schutzgut Landschaft
Derzeitiger Zustand
Naturräumlich befindet sich die Ortschaft Holtsee im Schleswig-Holsteinischen Hügelland in der Untereinheit Dänischer Wohld. Das Landschaftsbild in der Umgebung Holtsees wird von den Grund- und Endmoränen der letzten Eiszeit und das dadurch hügelige Relief geprägt. Die Landschaft wird bedingt durch fruchtbare Geschiebelehme überwiegend als Ackerland genutzt. In den Niederungen und Senken erfolgt eine Nutzung als Grünland. Gewässer und ein gut ausgeprägtes Knicknetz strukturieren das Landschaftsbild. Wald hat sich nur in geringen Anteilen ausgebildet.
Holtsee ist durch aktive Landwirtschaft geprägt. Zudem dominieren die Gebäude, Hallen und Silos der Landkäserei Holtsee das Ortsbild.
Der Teilbereich 1 befindet sich im Außenbereich und wird im Wesentlichen durch die angrenzenden verschiedenen Hochbauten der Biogasanlage bestimmt. Bedingt durch das bewegte Relief und die Knickstrukturen ist der Teilbereich nur im direkten Nahbereich der Straßen Trömbek und Lehmkuhl einsehbar.
Der Teilbereich 2 grenzt an die vorhandene Bebauung an und ist durch einen Geländesprung charakterisiert. Durch die baulichen Anlagen der Landkäserei und die vorhandene Bebauung im Norden ist das Plangebiet aus westlicher und nördlicher Richtung kaum einsehbar. Eine Sichtbarkeit ergibt sich aus östlicher und südlicher Richtung.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Ohne die in der Bauleitplanung vorgesehene Entwicklung würden die Flächen wie bisher genutzt werden. Die Knicks würden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gepflegt werden.
Auswirkungen der Planung
Die Erweiterung der Biogasanlage (Teilbereich 1) und der Bau des Blockheizkraftwerkes inkl. der dazu benötigten Anlagen und des Wärmepufferspeichers (Teilbereich 2) stellen Veränderungen des Landschaftsbildes dar.
Im Teilbereich 1 fällt die Veränderung aufgrund der bereits vorhandenen Anlagen gering aus. Durch den zusätzlichen Gärrestbehälter und das Gaslager werden keine neuen technischen Strukturen in das Landschaftsbild eingefügt. Die Auswirkungen der Planung können durch den Erhalt von Grünstrukturen gemindert werden. Eine zusätzliche Eingrünung in südliche Richtung wird im Rahmen der parallel durchgeführten verbindlichen Bauleitplanung geprüft.
Die Höhen baulicher Anlagen werden zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes im Rahmen der parallel durchgeführten verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt, um zusätzliche erhebliche Fernwirkungen auszuschließen.
Im Teilbereich 2 bewirken der Bau des Blockheizkraftwerkes inkl. der dazu benötigten Anlagen und des Wärmepufferspeichers Veränderungen des Ortsbildes, die aufgrund der Höhe eine Fernwirkung insbesondere in nordöstliche Richtung aufweisen werden. Die Höhen baulicher Anlagen werden zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes im Rahmen der parallel durchgeführten verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt, um zusätzliche erhebliche Fernwirkungen auszuschließen. Eine Minderung erfolgt durch die Neunanlage von knickähnlichen Grünstrukturen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung.
Durch die Planung sind aufgrund der Vorbelastung unerheblich nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft zu erwarten. Diese werden durch den Erhalt von Grünstrukturen und die Neuanpflanzung gemindert.