2.1.4 Schutzgut Boden
Derzeitiger Zustand
Naturräumlich ist das Plangebiet dem Schleswig-Holsteinischem Hügelland und der Untereinheit Dänischer Wohld zugeordnet.
Die heute anzutreffende Landschaftsform in der Gemeinde Holtsee hat ihren Ursprung in den Gletscherablagerungen der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit). Holtsee liegt im Bereich einer Gletscherrandlage. Der Untergrund besteht vor allem aus glaziofluviatilem Sanden. Im Rahmen der Baugrunderkundung wurde im Teilbereich 2 auch Bauschutt (überwiegend Ziegelstücke) angetroffen.
Gemäß der Bodenkarte von Schleswig-Holstein 1:50.000 liegen in beiden Teilbereichen überwiegend Braunerden vor. Im südöstlichen Teil des Teilbereiches 1 ist Moorgley und im Westen des Teilbereiches 2 Pseudogley-Parabraunerde ausgewiesen.
Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist abhängig von den anzutreffenden Bodenarten und aufgrund der zu erwartenden sandigen Böden als gering einzustufen. Die Grundwasserneubildung ist dagegen als hoch einzustufen. Die Böden des Planbereiches sind typisch für das schleswig-holsteinische Hügelland und großflächig verbreitet. Seltene Böden sind nicht bekannt. Das Archivbodenkataster des Geologischen Dienstes weist keine Böden mit besonders ausgeprägten Archivfunktionen aus.
Derzeit sind keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen im Plangebiet bekannt. Hin-weise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln gibt es bislang nicht. Gemäß Anlage der Kampfmittelverordnung (KmVO SH 2025) gehört die Gemeinde Holtsee auch nicht zu den bekannten Bombenabwurfgebieten.
Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.
Das Gelände im Teilbereich 1 verläuft leicht bewegt mit Höhen zwischen 18 und 20 m über NHN. Im südlichen Geltungsbereich liegt die Höhe bei etwa 17 m über NHN.
Das Gelände im Teilbereich 2 weist Höhen um 21 bis 23 m über NHN auf.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung wird die vorhandene Nutzung in den beiden Teilbereichen fortgeführt. Weitere Bodenversiegelungen würden nicht erfolgen.
Auswirkung der Planung
Durch Versiegelung, Bodenabtrag, -auffüllung und -verdichtung wirkt sich die Bebauung auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Besonders unter versiegelten Flächen werden die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt zu folgenden Beeinträchtigungen:
- Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,
- Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,
- Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,
- Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.
Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen. Im Zuge der Maßnahme sind die Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des humosen Oberbodens) des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG u.a. § 2 und § 6) einzuhalten.
Versiegelung
Im Zuge der Planung werden Versiegelungen im Bereich bislang unversiegelter Flächen vorgenommen. Das Maß der baulichen Nutzung wird in beiden Teilbereichen im Rahmen der parallel aufgestellten Bebauungspläne durch eine maximal überbaubare Grundfläche (GR) bestimmt. Die abschließende Ausgleichsbilanzierung erfolgt im Rahmen der parallel aufgestellten Bebauungspläne.
Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartende Versiegelung in beiden Teilbereichen als erheblich nachteilig einzustufen. Zusätzlich versiegelte Flächen werden teilweise landwirtschaftlich genutzt. Seltene Bodenarten liegen nicht vor. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.