Planungsdokumente: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes "Blockheizkraftwerk Schönhagen" für ein Gebiet westlich der Ortslage Schönhagen und nördlich der "Ostseestraße" der Gemeinde Brodersby

Begründung

1.2 Bestand

Das Plangebiet wird als Acker intensiv landwirtschaftlich genutzt. Der Gemeindeweg ist als Feldweg mit wassergebundener Decke angelegt. Ein Knick begrenzt das Plangebiet in Richtung Osten und Süden.

Das Gelände ist bewegt und fällt von Westen mit Höhen um 16 m über NHN in Richtung Osten auf ca. 13 m über NHN ab.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby hat am 28.04.2026 die Aufstellung der 16. Flächennutzungsplanänderung beschlossen.

1.4 Rechtliche Bindungen

Die Gemeinden haben gem. § 1 Abs. 3 BauGB Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Bauleitpläne, d.h. der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan, sind die Steuerungsinstrumente der Gemeinde für die städtebauliche Entwicklung in ihrem Gemeindegebiet. Die Bauleitpläne sind nach § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen.

Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB besteht für die Gemeinde eine so genannte 'Anpassungspflicht' an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, d.h. Bedenken aus Sicht der Landesplanung unterliegen nicht der kommunalen Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB.

Folgende planerischen Vorgaben sind bei der Aufstellung der 16. F-Plan-Änderung zu berücksichtigen: