Planungsdokumente: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes "Blockheizkraftwerk Schönhagen" für ein Gebiet westlich der Ortslage Schönhagen und nördlich der "Ostseestraße" der Gemeinde Brodersby

Begründung

3.3 Ver- und Entsorgung

Die Versorgung mit elektrischer Energie wird über das Netz der Schleswig-Holstein Netz GmbH sichergestellt. Das Merkblatt „Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten“ ist zu berücksichtigen.

Das Plangebiet wird über das Trinkwasserversorgungsnetz des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen versorgt.

Häusliches Schmutzwasser fällt im Planbereich nicht an.

Das Niederschlagswasser soll im Planbereich versickern. Eine Anwendung des Erlasses zu den wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser (A-RW1) wird im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes durch ein Fachbüro erstellt und mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde abgestimmt.

Im Osten des Plangebietes sind in der Starkregengefahrenkarte des Landes Schleswig-Holstein extreme Überflutungstiefen dargestellt. Im weiteren Planverfahren werden Maßnahmen zum Schutz vor Starkregengefahren in die Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes übernommen.

Die Müllbeseitigung obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde.

Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Dörphof durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet.

3.4 Umweltbericht

Zur 16. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Brodersby wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (siehe Teil 2 der Begründung) beschrieben und bewertet.

3.5 Immissionsschutz

Im Zuge des Scopings wird das für den technischen Umweltschutz zuständige Landesamt für Umwelt (LfU) beteiligt und hiermit um Mitteilung zu ggf. notwendigen weiteren Untersuchungen (Lärm, Geruch, Stickstoff, Abstände etc.) gebeten.

Hinweis:

Das Plangebiet grenzt an landwirtschaftlich genutzte Fläche an. Die aus einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung resultierenden Immissionen (Lärm, Staub und Gerüche) können zeitlich begrenzt auf das Plangebiet einwirken.