Planungsdokumente: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Feuerwehrgerätehaus Damp"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Teil II Umweltbericht

1 Einleitung

Zu der Verpflichtung, die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme in nationales Recht umzusetzen, zählt, seit Inkraftsetzung des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau) und der anschließenden Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) 2004, die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Durch sie sollen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und ihre Erheblichkeit bewertet werden. Der Umweltbericht dokumentiert diese Prüfung und fasst die Ergebnisse zusammen, um die Umweltfolgen eines Vorhabens transparent darzustellen.

Der Bericht bildet gleichzeitig die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Abwägung der Umweltbelange durch die Gemeinde. In Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (sog. Scoping gem. § 4 BauGB) werden diese hiermit nicht nur über die Ziele des Vorhabens informiert, sondern aufgefordert, sich zu Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung zu äußern. Die Ausarbeitung des Umweltberichtes erfolgt nach Ende dieses Verfahrensschrittes, um die in diesem Rahmen abgegebenen Anregungen und Daten zu berücksichtigen. Der Umweltbericht wird im Verfahren fortgeschrieben, um die Ergebnisse des Planungs- und Beteiligungsprozesses darzustellen.

Parallel dazu bezieht der Umweltbericht Angaben zur Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes ein. Mit der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind 2007 Umsetzungsdefizite der FFH-Richtlinie ausgeräumt worden, so dass für die Behandlung der artenschutzrechtlichen Belange bei der Genehmigung von Eingriffen ausschließlich die Regelungen der §§ 44 und 45 des BNatSchG gelten.

Aufbau und Inhalt des Umweltberichtes

Nach einer kurzen Beschreibung der Ziele und Inhalte der Bauleitplanung werden die Ziele der übergeordneten Planungen für den Geltungsbereich zusammengefasst. Danach werden die vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen beschrieben und die Beeinträchtigungen auf die einzelnen Schutzgüter auf ihre Erheblichkeit geprüft.

Die Gliederung des Umweltberichtes folgt den Vorgaben der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.

1.1 Beschreibung des Plangebietes

Die überplanten Flächen liegen im Norden der Ortschaft Vogelsang-Grünholz östlich der Landesstraße 26 in der Gemeinde Damp im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 46/6 und 46/7 der Flur 1, Gemarkung Pommerby-Schwastrum sowie Teilflächen des Flurstückes 38/9 der Flur 2, jeweils Gemarkung Pommerby-Schwastrum.

Zudem werden Teile der Flurstücke 30/4 und 30/6, Flur 5, Gemarkung Grünholz und Gemeinde Thumby für eine neue Zufahrt überplant. Für die Gemeinde Thumby wird daher parallel der Bebauungsplan Nr. 2 aufgestellt.

Der Planbereich wird bereits überwiegend für den vorhandenen Feuerwehrstandort in Anspruch genommen. Im östlichen Plangebiet ist außerdem eine Sukzessionsfläche gelegen, die als Ausgleichsfläche im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV der Gemeinde Damp festgesetzt worden ist.

Im Norden grenzen eine Waldfläche im Gemeindegebiet Thumby sowie die Kreisstraße 61 an. Im Osten befinden sich Wohnhäuser sowie die Ausgleichfläche. Südlich liegt die bebaute Ortschaft Vogelsang-Grünholz. Als Begrenzung des Plangebietes verläuft hier der Florianweg, über den das Plangebiet bislang erschlossen ist. Im Westen verläuft die Landesstraße 26.

Die Gesamtgröße des Plangeltungsbereiches beträgt in der Gemeinde Damp ca. 4.950 m². Das Gelände fällt nach Nordosten hin ab. Es liegen Geländehöhen zwischen 16 und 20 m über NHN vor.