Planungsdokumente: 19. Änderung des Flächennutzungsplanes "Dorotheenthal" der Gemeinde Damp

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3 Schutz-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaẞnahmen

Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Verbleiben nach Ausschöpfung aller Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes, so sind gemäß § 15 Abs. 2 BNatSchG Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen.

Obwohl durch die Aufstellung der Bauleitplanung selbst nicht in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild eingegriffen werden kann, sondern nur durch dessen Realisierung, ist die Eingriffsregelung dennoch von Bedeutung, da nur bei ihrer Beachtung eine ordnungsgemäße Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange möglich ist.

Das geplante Vorhaben wird Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bezüglich der Versiegelungen von Boden und der Veränderung des Landschaftsbildes verursachen. Zudem sind Beeinträchtigungen von Lebensräumen streng geschützter Tierarten zu erwarten. Die einzelnen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für die Schutzgüter werden im Folgenden dargestellt. Einige der genannten Maßnahmen sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ohnehin durchzuführen (z.B. Schallschutz) und sind somit keine Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Sie werden der Vollständigkeit halber und zum besseren Verständnis jedoch mit aufgeführt.

3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit

Im Zuge dieses Planverfahrens wurde eine Schallimmissionsprognose durch das Ingenieurbüro für Akustik Busch erstellt. Die vorgeschlagenen Schallschutzmaßnahmen werden als Festsetzungen in die verbindliche Bauleitplanung übernommen.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Im Hinblick auf das Vorkommen geschützter Tierarten im Plangebiet ist durch das Büro Christoph Stolle ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Zusammenfassung, November 2022) erarbeitet worden. In diesem werden folgende Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung benannt:

  • Brutvögel (Gehölzbrüter)

Büsche, Sträucher und Aufwuchs bis 10 cm Brusthöhendurchmesser (BHD) sind außerhalb der Brutzeit bzw. im Zeitraum 01.10.–28./29.02. zu roden. Für Bäume ab 10 cm BHD ist zuvor eine fledermauskundliche Baumkontrolle erforderlich: Bäume ohne Fledermaus-Quartiereignung Fällung im Zeitraum 01.10.–28./29.02; Bäume mit nur sommerlicher Quartiereignung für Fledermäuse Fällung im Zeitraum 01.12.–28./29.02; Bäume mit Winterquartier-Eignung für Fledermäuse erfordern eine ökologische/fledermauskundliche Fällbegleitung.

  • Brutvögel (Gebäudebrüter)

Beginn der Sanierungs-/Umbauarbeiten im Zeitraum 15.09.-28./29.02. und in Folge Arbeitsbetrieb ohne größere Unterbrechung zur Vermeidung der Ansiedlung von Vogelbruten.

  • Brutvögel (Bodenbrüter der Agrarlandschaft)

Betrifft flächenbezogen nur die bislang als (Pferde-) Weide und Paddock genutzten Flächen südl. des Guts Dorotheenthal und zudem nur dann die aktuell agrarisch genutzten Ackerflächen östl. der Straße `Dorotheental´, wenn diese zur Brutzeit brach liegen.

Beginn der Baufeldfreimachung und -vorbereitung im Zeitraum 15.08.–28./29.02 und in Folge Arbeitsbetrieb ohne größere Unterbrechung; alternativ, außerhalb o.g. Zeitraum: Bodenbrüter-Besatzkontrollen und Vergrämungsmaßnahmen für Bodenbrüter, um eine Baufeldfreimachung und -vorbereitung außerhalb o.g. Zeitraums zu ermöglichen.

  • Fledermäuse (Gebäudefledermäuse)

Beginn der Sanierungs-/Umbauarbeiten im Zeitraum 15.03.-30.04. oder im Zeitraum 15.08.-10.10. und in Folge Arbeitsbetrieb ohne größere Unterbrechung. Ökologische/fledermauskundliche Baubegleitung.

  • Fledermäuse (Zwerg- u. Mückenfledermaus, Braunes Langohr)

Fledermausverträgliches Beleuchtungskonzept für die B-Plan-Bereiche westl. der Straße ‚Dorotheental‘.

  • Amphibien

Arbeiten in den 2 Bestandsteichen des Guts Dorotheental im Zeitraum 15.08.-31.10.

  • Alle artenschutzrechtl. relevanten Tiergruppen (Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien

Erarbeitung und Umsetzung eines Maßnahmenplans zur Vermeidung der artenschutzrechtlichen Verbote. Ökol. Baubegleitung die artenschutzrechtliche Relevanten Artengruppen betreffend.

Die nach § 21 LNatSchG gesetzlich geschützten Knicks am Rand des Plangebietes können erhalten werden. Sie werde mit den entsprechenden Mindestabständen berücksichtigt, sodass keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

Die nördlich angrenzenden Waldflächen werden mit den Baugrenzen berücksichtigt. Die untere Forstbehörde hat eine Unterschreitung des gesetzlichen Waldabstandes um 10 m in Aussicht gestellt.

Schutzgut Fläche

  • Im nördlichen Plangebiet wird der vorhandene Gutshof umgenutzt.
  • Ein Großteil der Versiegelungen im nördlichen Plangebiet ist bereits vorhanden.
  • Neu beanspruchte Flächen werden überwiegend nicht oder wasserdurchlässig befestigt.
  • Herausnahme einer nicht mehr benötigten Sondergebietsfläche aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.

Schutzgut Boden

  • Der nördliche Geltungsbereich ist bereits großflächig durch die Gebäude und Nebenanlagen des Gutshofes versiegelt.
  • Neuversiegelungen erfolgen im Bereich landwirtschaftlicher Nutzflächen.
  • Die überplanten Böden sind typisch und großflächig in der Gemeinde Damp verbreitet.
  • Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe durch Bodenversiegelungen werden erbracht.

Schutzgut Wasser

  • Berücksichtigung einer Berechnung nach A-RW 1 in der verbindlichen Bauleitplanung.
  • Herstellung der Wohnmobilstellplätze und ihrer Zufahrten in wasserdurchlässiger und -gebundener Bauweise.
  • Weitgehender Erhalt von Grünstrukturen und umfangreiche Neupflanzungen zur Förderung der Verdunstung.
  • Erhalt der zwei Teiche im nördlichen Plangebiet.
  • Herstellung zwei weiterer Wasserflächen im Plangebiet (Erhöhung der Verdunstung).

Schutzgut Klima/Luft

  • Weitgehender Erhalt vorhandener Grünstrukturen.
  • Neupflanzungen von Bäumen vor allem im Bereich des Wohnmobilstellplatzes.
  • Minimierung der vollversiegelten Flächen.

Schutzgut Landschaft

  • Erhalt des Gutshofes und Wiederherstellung der symmetrischen Hofanlage.
  • Bestandsbezogene Gebäudehöhenfestsetzung im Bereich des Gutshofes.
  • Weitgehender Erhalt vorhandener Grünstrukturen.
  • Umfangreiche Neupflanzungen v.a. im Bereich des Wohnmobilstellplatzes.
  • Gehölzanpflanzungen in den Randbereichen des Wohnmobilstellplatzes.
  • Herstellung einer Streuobstwiese südlich des Gebäudekomplexes.
  • Erhalt der Parkanlage mit seinem teilweise alten Baumbestand.
  • Herstellung eines Knicks als südwestliche Grenze des Plangebietes.
  • Verbesserung des touristischen Angebots in der Gemeinde bzw. der Region.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

  • Erhalt des Gutshofes unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes.
  • Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.

3.2 Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich

Unvermeidbare, nicht weiter zu mindernde Beeinträchtigungen mit einem entsprechenden Kompensationsbedarf ergeben sich für folgende Schutzgüter:

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Artenschutz

Aus den artenschutzrechtlichen Untersuchungen und dem Artenschutzfachbeitrag durch das Büro Stolle gehen verschiedene Ausgleichsmaßnahmen hervor, die im Zuge des Vorhabens zu berücksichtigen sind, um die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden. Folgende Ausgleichsmaßnahmen sind vorzusehen:

  • Rauchschwalbe (5 Brutpaare)

Schaffung der Rauchschwalben-Zugänglichkeit der ‚Remise‘ (gem. Absprache mit dem Vorhabenträger), künstliche Nisthilfen sind hier nicht erforderlich; Frist: vor Beseitigung/Verschluss des angestammten, kleinen Brutraumes im EG ‚Speicher/Bootslager‘. (Umsetzung erfolgte im Winter 2020/2021 gem. telefonischer Mitteilung des Vorhabenträgers, Umsetzung festgestellt am 28.05.21 im Rahmen eines Lokaltermins).

  • Haussperling (19 Brutpaare)

Schaffung von 19 x 1,5 = 29 Stück Haussperling-Nisthilfen Gebäude gebunden; dabei jeweils mind. 5 Stück im räumlichen Verbund; Frist: vor Beseitigung/Unbrauchbarmachung des angestammten Bruthabitats ‚Reithalle‘.

  • Fledermäuse (Zwerg- und Mückenfledermaus, Braunes Langohr)

Fledermauskundliches Ausgleichskonzept; Mindestanforderung: Schaffung 2 x 8 Gebäude-Quartiere und 4 Cluster à 3 Baumquartiere (jeweils erhöhte fachl. Anforderungen). Fledermausverträgliches Beleuchtungskonzept für die B-Plan-Bereiche westlich der Straße ‚Dorotheental‘.

Schutzgut Boden

Der Gemeinsame Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zum „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Az.: IV 268/V 531 – 5310.23 -) vom 09.12.2013 regelt die Vorgaben für die Ermittlung der Ausgleichsflächengröße.

Der Runderlass unterscheidet bei der Ermittlung der Kompensationsmaßnahme für die Neuversiegelung von Bodenfläche zwischen vollversiegelten Versiegelungen und wasserdurchlässigen Befestigungen. Für vollversiegelte Flächen ist eine Ausgleichsfläche im Verhältnis von 1 : 0,5 bereitzustellen, wenn die Fläche eine allgemeine Bedeutung für den Naturschutz aufweist. Für wasserdurchlässige Befestigungen gilt ein Ausgleichsverhältnis von 1 : 0,3. Vorhandene Versiegelungen sind bei der Bilanzierung zu berücksichtigen.

Neuversiegelungen erfolgen im Bereich der Sondergebiete. Das Sondergebiet ‚Tourismus‘ umfasst den vorhandenen Gutshof Dorotheental im nördlichen Plangebiet, die südlich angrenzenden Flächen, die für die bauliche Ergänzung des Hofes vorgesehen sind sowie Flächen östlich der Straße ‚Dorotheental‘, auf denen Pkw-Stellplätze entstehen sollen. Im parallel aufgestellten Bebauungsplan wird das Maß der baulichen Nutzung im Bereich des Gutshofes auf ca. 0,66 ha mit 50 % Überschreitung gem. § 19 Abs. 4 BauNVO festgesetzt. Für die geplanten Pkw-Stellplätze, die abgesehen von den Hauptfahrgassen in wasserdurchlässiger Bauweise hergestellt werden sollen, wird die überbaubare Grundfläche auf ca. 0,43 ha beschränkt.

Im östlichen Plangebiet wird auf einer Ackerfläche das Sondergebiet ‚Campingplatz für Wohnmobile‘ ausgewiesen. Im parallel aufgestellten Bebauungsplan ist für die hauptbaulichen Anlagen eine überbaubare Grundfläche von ca. 0,12 ha vorgesehen. Für Wohnmobilstellplätze und deren Zufahrten ist eine Überschreitung bis ca. 5,0 ha vorgesehen. Es ist vorgesehen, die Wohnmobilstellplätze in wasserdurchlässiger Bauweise herzustellen.

Die Straße ‚Dorotheental‘, die das Plangebiet in Nord-Süd-Richtung quert, ist bereits vorhanden und wird nicht verändert. Sie ist daher nicht weiter in der Bilanzierung zu berücksichtigen.

Das neu herzustellende Regenrückhaltebecken im nordöstlichen Plangebiet wird näherungsweise mit einer Versiegelungsrate von ca. 20 % (= ca. 0,05 ha) berücksichtigt.

Bei den Versiegelungen ist zwischen versiegelten und wasserdurchlässigen Oberflächenbelägen zu unterscheiden. Die Stellplätze im Sondergebiet ‚Tourismus‘ (ca. 0,26 ha) sowie die Wohnmobilstellplätze im Sondergebiet ‚Campingplatz für Wohnmobile‘ (ca. 3,63 ha) sind in wasserdurchlässiger Bauweise herzustellen, weswegen für diesen Eingriff in den Boden ein Ausgleich im Verhältnis 1 : 0,3 vorzusehen ist.

Der baulich geprägte Bereich des Gutshofes im Sondergebiet ‚Tourismus‘ (ca. 0,99 ha), die Zufahrten des Stellplatzes im Sondergebiet ‚Tourismus‘ (ca. 0,17 ha), die baulichen Anlagen im Sondergebiet ‚Campingplatz für Wohnmobile‘ (ca. 0,12 ha) sowie die Hauptfahrtgassen und Zufahrten in diesem Bereich (ca. 1,20 ha) werden ebenso als vollversiegelte Flächen im Verhältnis 1 : 0,5 ausgeglichen wie das anteilige Regenrückhaltebecken (ca. 0,05 ha).

Im Bereich des Gutshofes sind bereits großflächig Versiegelungen vorhanden. Diese wurden aus der Vermessung bzw. mit Hilfe des Zeichenprogrammes AutoCAD aus einem aktuellen Luftbild ermittelt. Insgesamt sind ca. 0,62 ha Fläche bereits versiegelt/befestigt. Diese vorhandenen Versiegelungen werden für die Ausgleichsermittlung von der maximal möglichen Versiegelung im Plangebiet abgezogen.

Näherungsweise wird für die Eingriffe im Rahmen der Bauleitplanung ein Ausgleich von ((0,26 ha + 3,63 ha) x 0,3) + ((0,99 ha + 0,17 ha + 0,12 ha + 1,20 ha + 0,05 ha - 0,62 ha) x 0,5) = ca. 2,12 ha notwendig.

Der Ausgleich wird teilweise über die Maßnahmenfläche (ca. 0,52 ha) sowie die Grundfläche eines neu herzustellenden Knicks (ca. 0,10 ha) im Plangebiet erbracht. Zusätzlich wird Ausgleich über ein Ökokonto erbracht (ca. 1,50 ha).

Eine konkrete Ausgleichsbilanzierung sowie die Darstellung der Ausgleichsflächen erfolgt im Rahmen des parallel aufgestellten B-Planes Nr. 20. Aufgrund der konkreteren Flächenfestsetzungen kann es im Rahmen des Bebauungsplanes zu einem abweichenden Ausgleichserfordernis kommen.

Schutzgut Landschaftsbild

Insbesondere durch die Herstellung des Wohnmobilstellplatzes auf einer von der Straße aus bislang offen einsehbaren Ackerfläche wird es zu einer Veränderung des Landschaftsbildes im Südwesten des Ostseebades Damp kommen. Daher sind im Plangebiet umfangreiche Neupflanzungen vorgesehen.

Der Wohnmobilstellplatz soll künftig einen Parkcharakter aufweisen und sich möglichst naturnah in das Landschaftsbild mit seinen eingestreuten Waldflächen einfügen. Um eine parkähnliche Struktur zu schaffen, ist es vorgesehen eine Mischung aus schnell und langsam wüchsigen Bäumen zu pflanzen. Dadurch kann kurz- bis mittelfristig bereits eine Eingrünung erfolgen, die auch nachhaltig gesichert ist. In den Randbereichen des Wohnmobilstellplatzes werden zur Eingrünung zusätzlich dichte, lineare Gehölzstrukturen gepflanzt, um die Einsehbarkeit zu mindern.

Als südwestliche Begrenzung des Plangebietes ist eine Knickneuanlage geplant. Der Knick begrenzt das nicht überplante Grünland zur neu anzulegenden Streuobstwiese und zur geplanten Maßnahmenfläche. Letztere soll als halboffene Landschaft entwickelt werden und wird ebenfalls der Eingrünung des Plangebietes dienen.

Südlich anschließend an den Gutshof und die neu herzustellenden Ferienwohnungen wird zur Eingrünung im Bereich des bisher landwirtschaftlich genutzten Grünlandes eine Streuobstwiese mit alten Obstsorten geschaffen und dauerhaft erhalten.