Planungsdokumente: 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kosel für den Bereich "Neubaugebiet Schmiederedder"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2 Verkehrliche Erschließung

Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt von der Straße 'Schmiederedder' im Westen des Wohngebietes. Hierzu wird der Schmiederedder verkehrsgerecht ausgebaut. Die befestigte Straßenverkehrsfläche wird von derzeit 3,00 bis 3,50 m auf zukünftig 5,50 m verbreitert. Zudem wird die Einmündung des Schmiederedders in die Alte Landstraße verkehrsgerecht neu hergestellt.

Die neue Erschließungsstraße innerhalb des Wohngebietes wird als Ringstraße ausgebildet.

Der Straßenquerschnitt der Erschließungsstraße erhält eine Breite von insgesamt 5,50 m und soll als Mischverkehrsfläche genutzt werden.

Entlang der Erschließungsstraße sind insgesamt 8 öffentliche Parkplätze vorgesehen, die v.a. dem Besucherverkehr dienen sollen.

3.3 Ver- und Entsorgung

Die Versorgung mit elektrischer Energie ist über das Netz der Schleswig-Holstein Netz AG sichergestellt.

Eine Versorgung des Baugebietes mit fossilen Energieträgern, insbesondere Erdgas, wird seitens der Gemeinde nicht angestrebt.

Das Plangebiet wird an das bestehende Versorgungsnetz des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen angeschlossen.

Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt über den Anschluss an die vorhandene Schmutzwasserkanalisation.

Zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser hat die Gemeinde ein umfassendes Entwässerungskonzept gem. der wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein vom Ing.-Büro Urban aus Büdelsdorf erstellen lassen.

Im Plangebiet wird grundsätzlich versucht, umsichtig und umweltfreundlich mit dem Wasserhaushalt umzugehen und die Wasserhaushaltsbilanz so günstig wie möglich zu gestalten. Zu den hierfür getroffenen Maßnahmen zählen:

  • Eine Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers ist nach vorheriger Reinigung vorgesehen.
  • Gründächer werden gemäß B-Plan erlaubt. Bei Nebenanlagen mit einem Rauminhalt über 30 m³ sind Gründächer vorgeschrieben.
  • Der Versiegelungsgrad innerhalb des B-Planes wird niedrig gehalten (wird deutlich durch die Grundflächenzahlen von 0,25 bzw. 0,30).

Das Baugrundgutachten gibt vor, dass eine Versickerung im gesamten Plangebiet möglich ist. Im Bereich der öffentlichen Flächen wird das anfallende Oberflächenwasser gesammelt und über Rigolenfüllkörper innerhalb der Verkehrsflächen versickert. Vor der Einleitung in die Rigolenfüllkörper ist eine entsprechende Reinigungsanlage vorgesehen.

Die Auswertung der Wasserhaushaltsbilanz zeigt, dass zukünftig im Plangebiet gegenüber dem Referenzzustand mehr Wasser der Versickerung zugeführt wird.

Eine Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers ist lediglich im nördlichen Bereich des Schmiederedders, wie auch bereits im Bestand, vorgesehen. Aufgrund der Höhenverhältnisse kann keine Anbindung an die geplanten Rigolenfüllkörper erfolgen.

Daher wird das anfallende Oberflächenwasser der Fläche gesammelt und über Rohrleitungen dem bestehenden Regenwasserkanal in der Alten Landstraße zugeführt. Die hydraulische Mehrbelastung ist marginal, da dieser Bereich bereits größtenteils zur Alten Landstraße entwässert.

Der Anschluss des Plangebietes an das Telekommunikationsnetz wird durch den 'Breitbandzweckverband Schlei-Ostsee' gewährleistet.

Die Abfallbeseitigung wird im Auftrage der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde (AWR) von privaten Unternehmen ausgeführt. Auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird hingewiesen

Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Kosel durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund sollen die Abstände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten. Hierbei soll die Entfernung zwischen der ersten Entnahmestelle und dem jeweiligen Gebäude an der Straßenkante nicht mehr als 75 m betragen.

3.4 Immissionsschutz

Zur Ermittlung möglicher Beeinträchtigungen des Plangebietes durch Lärmimmissionen (hier: Schießstand) wurde von der Schallschutz Nord GmbH eine Prognose von Schallimmissionen erstellt. Diese kommt zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:

Die Untersuchungen im Rahmen des Gutachtens ergaben, dass beim Betrieb des Kleinkaliber-Schießstandes der Immissionsrichtwert der TA Lärm von tagsüber 55 dB(A) überschritten wird. Die Schallimmissionen der übrigen Betriebe (wie z.B. Feuerwehr, Lebensmittelgeschäft, Kindertagesstätte und Gaststätte) liegen deutlich unter dem Immissionsrichtwert der TA Lärm und haben keinen Einfluss auf die Gesamtsumme aller Schallimmissionen, die auf das geplante Wohngebiet einwirken. Nach Durchführung von Schallschutzmaßnahmen für den Schießstand ist davon auszugehen, dass der Immissionsrichtwert der TA Lärm unterschritten wird.

Deshalb sind Schallschutzmaßnahmen am Schießstand erforderlich.

In einer Besprechung mit dem Bürgermeister der Gemeinde Kosel, dem Vorstand des Schützenvereins und einem Schießstandsachverständigen wurde beschlossen, den Schießstand einzuhausen. Die Wände des Schießstandes sollen gemauert werden und das Dach eine Stahlbetonplatte erhalten. Wände und Dach sollten ein bewertetes Schalldämm-Maß von mindestens 30 dB(A) erhalten (Flächengewicht mindestens 40 kg/m2). Zu- und Abluftöffnungen des Schießstandes erhalten ein Einfügungsdamm-Maß von 20 dB(A). Nach Durchführung der Arbeiten wird eine ergänzende Schallpegelmessung empfohlen.