Planungsdokumente: 1. Änderung und Erweiterung B-Plan Nr. 22 Gemeinde Owschlag für den Bereich nördlich der Straße "Am Steinkammerfeld" sowie südlich der Landesstraße 265

Begründung

1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II, 2020

Im Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II ist in der Karte 1 keine Darstellung für das Plangebiet enthalten. In der Karte 2 wird der Bereich als Gebiet mit besonderer Erholungseignung sowie die Lage innerhalb eines Naturparkes dargestellt. In der Karte 3 ist der Hinweis auf oberflächennahe Rohstoffe enthalten.

1.4.5 Landschaftsplan

Im Landschaftsplan der Gemeinde Owschlag ist der Planbereich als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Baumschulfläche dargestellt. Zudem ist der vorhandene Knick verzeichnet. Im Entwicklungsplan sind für den Planbereich keine Maßnahmen dargestellt.

1.4.6 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Ausweisungen nach §§ 23 bis 26 und §§ 28 bis 29 BNatSchG nicht gegeben.
  • Der vorhandene Knick unterliegt dem Schutz nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG.
  • Das Plangebiet befindet sich in einem Naturpark „Hüttener Berge“ gem. § 27 BNatSchG.
  • Flächen des Netzes NATURA 2000 sind von der Planung nicht direkt betroffen. Der nächstgelegene Bestandteil des europäischen Netzes „Natura 2000“ ist das FFH-Gebiet 1623-306 'Owschlager See' ca. 1,9 km südöstlich des Plangebietes.