Planungsdokumente: 1. Änderung und Erweiterung B-Plan Nr. 22 Gemeinde Owschlag für den Bereich nördlich der Straße "Am Steinkammerfeld" sowie südlich der Landesstraße 265

Begründung

2 Ziel und Zweck der Planung

2.1 Allgemeine Ziele der Planung

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 22 aufgestellt. Er trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 2,26 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Owschlag entsprechende bauliche Entwicklung zu ermöglichen.

Die Gemeinde hat mit den umgebenden Bebauungsplänen Nr. 24 (Erweiterung Gewerbegebiet Owschlag) und Nr. 22 (Industriegebiet an der Landesstraße) sowie dem Bebauungsplan Nr. 14 (Gewerbegebiet Kamp) in den Jahren 2015 bzw. 2021 und 2005 größere Gewerbe- und Industrieflächen südlich der Landesstraße 256 entwickelt. Diese Gewerbegebiete sind seit einiger Zeit vollständig erschlossen und größtenteils bebaut. Die Flächen des Bebauungsplanes Nr. 22 dienten vorwiegend der Entwicklung der dort bereits ansässigen Betriebe (Dachdeckerbetrieb Lignum Bau und Ulrich Schäfer Stahlbau GmbH & Co. KG).

Der Bebauungsplan Nr. 22 soll über die 1. Änderung und Erweiterung ein angrenzendes Gebiet im Südosten des Ursprungsplanes überplanen. Diese Änderung und Erweiterung wird notwendig, um einem angrenzenden Betrieb, die Möglichkeit zur Erweiterung seiner Betriebsflächen zu bieten. Die benötigten Erweiterungen des Betriebsstandortes können innerhalb der rechtskräftigen Bebauungspläne nicht realisiert werden. Zwar sind im B-Plan Nr. 22 noch 2 Baufelder unbebaut, jedoch befinden sich diese nicht im Eigentum des Betriebsinhabers und sind aktuell und voraussichtlich auch mittelfristig nicht zu erwerben. Die weiteren Freiflächen sind im Bebauungsplan als Lagerfläche festgesetzt und als solche in Nutzung, hochbauliche Anlagen sind hier unzulässig.

Das Plangebiet ist bisher durch keinen B-Plan überplant. Die Fläche befindet sich jedoch im Geltungsbereich der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Owschlag, die das Gebiet als gewerbliche Baufläche ausweist. Diese Änderung aus dem Jahr 2021 umfasst den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 24 einschließlich der Fläche der 1. Änderung des B-Planes Nr. 22, die im Zuge 11. Änderung des F-Planes bereits mitüberplant und in den Gutachten mitbetrachtet wurde, um eine nachfolgende Entwicklung der Fläche zu ermöglichen. Das Plangebiet ist auf Flächennutzungsplanebene umgeben von Gewerbeflächen bzw. dem Sondergebiet Garten- und Landschaftsbau wodurch sich die spätere Nutzung als Gewerbefläche bereits 2021 abgezeichnet hat und vorbereitet wurde.

Im Sinne einer bedarfsgerechten Planung wurde diese Fläche zunächst nicht in den B-Plan Nr. 24 aufgenommen, sondern nur die Bereiche überplant, die über die vorhandenen bzw. für die Erschließung der südlichen Fläche erforderlichen Verkehrsanlagen erschlossen werden konnten. Der freie Bereich sollte erst bei konkretem Bedarf überplant werden, der nun durch die Erweiterungsabsicht des benachbarten Unternehmens besteht. Bei der Flächenwahl wurde im Rahmen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes eine Standortalternativenprüfung durchgeführt, die das Plangebiet als gut geeignet herausstellt.

Der Geltungsbereich umfasst ehemalige Flächen des benachbarten Garten- und Landschaftsbaubetriebes mit Baumschule. Diese Fläche wurde im Rahmen der Baumschule zur Anpflanzung und zur Zucht von Bäumen und Gewächsen genutzt. Seit der Umstrukturierung der Baumschule wurde die Fläche nicht mehr benötigt und liegt seitdem brach. Um die Fläche in eine Nachnutzung zu überführen, wird dieser Bereich nun verbindlich überplant. Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit sowie zur Sicherung der Arbeitsplätze sollen auf der Erweiterungsfläche unter anderem Gemeinschaftsräume, ein Bürogebäude sowie eine Halle errichtet werden. Die Halle soll dem Be- und Entladen von Schwerlasttransporten mithilfe von zwei Deckenkränen dienen. Durch diese Erweiterung werden die Betriebsabläufe optimiert.

Die Planung entspricht dem in Ziffer 7.1.2 Regionalplan III 2000 dargelegten Grundsätzen, wonach der Bereitstellung geeigneter Gewerbeflächen durch eine entsprechende Flächenvorsorge an geeigneten Standorten in den Schwerpunkten der Siedlungsentwicklung (zentrale Orte und Stadtrandkerne, Gemeinden mit planerischer Gewerbe- und Dienstleistungsfunktion oder ergänzender überörtlicher Versorgungsfunktion) Rechnung zu tragen ist.

Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde außerdem den in Ziffer 3.7 des Entwurfs zur Fortschreibung des LEP (2018) dargelegten Grundsätzen, wonach die Bereitstellung geeigneter Gewerbeflächen vorrangig in den Siedlungsschwerpunkten (zentrale Orte und Stadtrandkerne sowie Ortslagen auf den Siedlungsachsen) auszuweisen sind. Von der Neuausweisung von Flächen sollen in den Gemeinden Altstandorte, Brachflächen und Konversionsstandorte in städtebaulich integrierter Lage genutzt werden. Es soll darauf geachtet werden, dass Flächensparend gebaut wird und die Gewerbeflächen den Wohnbauflächen räumlich und funktional sinnvoll zugeordnet sind.

2.2 Standortalternativen

Mit der Planung verfolgt die Gemeinde Owschlag das Ziel, die planungsrechtliche Grundlage für die Bereitstellung weiterer, gewerblich genutzter Flächen innerhalb des Gemeindegebietes zu schaffen. Die Gemeinde hat mit den umgebenden Bebauungsplänen Nr. 14 (Gewerbegebiet Kamp) und Nr. 22 (Industriegebiet an der Landesstraße) sowie dem Bebauungsplan Nr. 24 in den Jahren 2005 bzw. 2015 und 2021 größere Gewerbe- und Industrieflächen südlich der Landesstraße 256 entwickelt. In den vorgenannten Bebauungsplänen befindet sich jedoch keine für das Unternehmen nutzbare Flächen. Die Flächen der bestehenden B-Pläne sind zum Teil bereits bebaut bzw. verkauft oder stimmen nicht mit den Anforderungen einer Erweiterungsfläche für das Unternehmen überein. Diese brachliegende Fläche ist daher optimal für eine Entwicklung des Betriebs aufgrund der unmittelbaren Nähe und dementsprechend einer möglichen Zusammenlegung des gesamten Betriebes geeignet.

Da die Fläche über die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt wird, ist diese Fläche bevorzugt zu entwickeln. Weitere freie gewerbliche Bauflächen sind im Flächennutzungsplan nicht dargestellt.