Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen werden entsprechend des Bedarfes ausgebaut:
Das Gebiet wird von der Schleswig-Holstein Netz GmbH mit Strom versorgt.
Die Erdgasversorgung erfolgt (falls erforderlich) über das Netz der Schleswig-Holstein Netz GmbH.
Die Wasserversorgung wird über das gemeindliche Trinkwassernetz sichergestellt.
Das Schmutzwasser wird über die vorhandene Schmutzwasserkanalisation erfasst und der gemeindlichen Kläranlage zugeführt.
Zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser hat die Gemeinde im Rahmen des B-Planes Nr. 24 ein umfassendes Entwässerungskonzept gem. der wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein vom Ing.-Büro Haase + Reimer aus Busdorf erstellen lassen.
„Die RW-Bewirtschaftung im Gewerbegebiet sieht vor, das auf den Gewerbegrundstücken anfallende Niederschlagswasser vorrangig zu versickern. Hierzu erfolgt die Festsetzung, dass das auf den Dachflächen anfallende Niederschlagswasser auf den Grundstücken durch geeignete Vorkehrungen zu versickern ist. Darüber hinaus kann von max. 20 % der Gewerbegrundstücksflächen das Niederschlagswasser der öffentlichen RW-Kanalisation in der Erschließungsstraße zugeleitet werden. Diese Option gewährt die Erschließung der Baugrundstücke auch bei versickerungsungünstigen Randbedingungen. Hierbei wird der Volumenstrom des einzelnen RW-Hausanschlusses begrenzt. Für Betriebe, die gemäß des Arbeitsblattes DWA-A 138 das Niederschlagswasser von befestigten Flächen nicht versickern dürfen, wird eine Ausnahmeregelung formuliert, nach der das Niederschlagswasser auch vollständig abgeleitet werden darf, wobei der Abfluss jedoch zu begrenzen ist.“
Das so von den Gewerbegrundstücken abgeleitete Niederschlagswasser wird zusammen mit dem Oberflächenwasser der öffentlichen Straßenflächen einem neu angelegten Regenrückhaltebecken zugeleitet, von dem aus das Regenwasser letztlich, entsprechend dem natürlichen landwirtschaftlichen Abfluss des Teilgebietes, dosiert der RW-Vorflut zugeführt wird. Diese Festsetzungen werden für das Plangebiet übernommen, da dieses bei der Planung und Dimensionierung des RRB mit bedacht wurde.
Die Müllabfuhr obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und wird von privaten Unternehmen wahrgenommen. Auf die Satzung der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde wird verwiesen.
Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Owschlag durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund sollen die Abstände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten. Hierbei soll die Entfernung zwischen der ersten Entnahmestelle und dem jeweiligen Gebäude an der Straßenkante nicht mehr als 75 m betragen.
Das Plangebiet soll an das Glasfasernetz des Breitbandzweckverbandes der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge angeschlossen werden. Weitere Telekommunikationseinrichtungen sind nicht vorgesehen.
Aufgrund der Größe des Plangebietes wird in den Bebauungsplan die Festsetzung mit aufgenommen, dass die für die Versorgung des Gebietes mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser dienenden Nebenanlagen, wie z.B. Trafo-Häuschen, Pumpstationen u.ä., im Plangebiet ausnahmsweise zugelassen werden können, auch soweit für sie im Bebauungsplan keine besonderen Flächen festgesetzt sind. Diese Festsetzung dient der Flexibilität im Rahmen der Erschließungsplanung und ermöglicht die Errichtung solcher Anlagen an den für die Erschließung effektivsten Bereichen.