5. Auswirkungen der Planung
Das Verfahren wird entsprechend der Vorgaben gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich.
Da das Gebiet bereits fast vollständig bebaut ist, der Bebauungsplan die Erhaltung des Gebietscharakters zum Ziel hat und Erweiterungen und zusätzliche Bebauung nur sehr eingeschränkt möglich sind, ist von keinen erheblichen Auswirkungen auszugehen.