Planungsdokumente: Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Wittenhörn zwischen Ostsee und Bülker Weg"
Begründung
4.2.1. Reines Wohngebiet (§ 3 BauNVO)
Der Plangeltungsbereich wird als reines Wohngebiet festgesetzt. Die bisherige Nutzungsstruktur bleibt dadurch gewahrt. Durch die ausnahmsweise Zulässigkeit von kleinen Beherbergungsbetrieben wird die Vermietung von Ferienwohnungen in begrenztem Umfang und damit ein gebietsverträglicher Tourismus ermöglicht.
Im Gebiet sind derzeit bereits einige freiberuflich Niedergelassene. Diese wohnähnliche Nutzung ist entsprechend § 13 BauNVO auch zukünftig zulässig.