Planungsdokumente: Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Wittenhörn zwischen Ostsee und Bülker Weg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.3.1. Überbaubare Grundfläche (§ 9 Abs. 1 BauGB)

Aufgrund der großen Unterschiede der Grundstücksgrößen wird die überbaubare Fläche als absolute Zahl festgesetzt. Dies trägt zu einem homogeneren städtebaulichen Bild bei.

4.3.2. Höhe der baulichen Anlagen (§§ 19 und 20 BauNVO)

Die maximale Gebäudehöhe orientiert sich an dem Bestand innerhalb des Gebietes als Mindestmaß. Die Festsetzungen ermöglichen zeitgemäße Gebäudehöhen in einem verträglichen Rahmen und somit auch energetische Sanierungsmaßnahmen. Die Teilgebiete 1 bis 3 sind bis heute durch Flache Gebäude mit flachgeneigten Dächern geprägt. Dieser städtebauliche Charakter wird durch Festsetzungen der Trauf- und Firsthöhe erhalten.

4.3.3. Anzahl der Vollgeschosse (§ 20 BauNVO)

Entsprechend der Eigenart des Gebietes wird die Zahl der zulässigen Vollgeschosse auf ein Vollgeschoss begrenzt. Die großen Grundstücke bieten für große Einzelhäuser und gehobenen Ausbaustandards ausreichend Möglichkeiten. Eine Entwicklung der Gebäudekubatur in die Höhe, ist aufgrund der Lage des Gebietes und seines gewachsenen Charakters, städtebaulich nicht verträglich.