Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes 3.5 der Gemeinde Barsbüttel, Gebiet: "Ortsteil Stemwarde, südlich K29/Bahnhofstraße, nordwestlich Dorfstraße, Wohngebiet Stübkamp"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.20            Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan

Der Bebauungsplan Nr. 3.5 entwickelt sich aus der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel. Der Flächennutzungsplan weist Wohnbauflächen aus.

1.30            Entwicklung aus dem Landschaftsplan

Im Landschaftsplan ist die Fläche als Siedlungserweiterungsfläche dargestellt, somit entwickelt sich die Bauleitplanung aus dem Landschaftsplan. Für die geringfügige Überschreitung der Siedlungserweiterungsgrenze erfolgt ein Ausgleich innerhalb des Plangebietes durch Ausweisung von Grünflächen.

1.40            Technische und rechtliche Grundlagen

Als Kartengrundlage für den rechtlichen und topographischen Nachweis der Grundstücke wurde eine digitale Planunterlage im Maßstab 1:1000 verwandt.

Als Rechtsgrundlagen für den Bebauungsplan Nr. 3.5 gelten:

a) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBI. I S. 1548) geändert worden ist.

b) Die vierte Verordnung zur Änderung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.1.1990 (BGBI. I S. 132) in zuletzt geänderter Fassung.

c) Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein vom 22.Januar 2009 (GVOBI. Schl.-H. S. 6) in zuletzt geänderter Fassung.

d) Die Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV. 90) vom 18.12.1990 (BGBI. I 1991 S. 58).