Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes 3.5 der Gemeinde Barsbüttel, Gebiet: "Ortsteil Stemwarde, südlich K29/Bahnhofstraße, nordwestlich Dorfstraße, Wohngebiet Stübkamp"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.00        Städtebauliche Gestaltung/Gestaltung der baulichen Anlagen sowie Festsetzungen

4.10        Gestaltung

Besondere gestalterische Festsetzungen werden nicht getroffen. Die gestalterischen Festsetzungen entsprechen dem Bestand des Umfeldes und sichern, dass der angrenzende Gebietscharakter durch Neubauten nicht verändert wird.

Die neu zu schaffenden Gebäude sollen sich in Art, Maß und Nutzung den angrenzenden Wohngebieten und sich somit in das dörfliche Erscheinungsbild einfügen.

4.20         Art und Maß der baulichen Nutzung

Die Bauflächen sind als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Zulässig sind

- Wohngebäude,

- Schank- und Speisewirtschaft,

- Nicht störende Handwerksbetriebe,

- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke.

                  Die Ausnahmen unter § 4 Abs. 3 BauNVO

- Betriebe des Beherbergungsgewerbes

- sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,

- Anlagen für Verwaltung,

- Gartenbaubetriebe,

- Tankstellen

werden nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.

Die Grundflächenzahl wird mit 0,30 festgesetzt, um eine aufgelockerte Bebauung zu erhalten.

4.30         Baugrenzen

Für geringfügige Überschreitungen der Baugrenzen für kleinere Bauteile wurde eine Ausnahme im Teil B Text vorgenommen.

4.40         Bauweise

Um die ortstypische Bauweise zu erhalten, wurde festgesetzt, dass nur Einzelhäuser mit einem Wohngebäude oder zwei Wohngebäuden in offener Bauweise zulässig sind. Hausgruppen (Reihenhäuser) sind unzulässig.

Des Weiteren wurde eine Begrenzung vorgenommen und zwar, pro angefangene 600 m² Grundstücksfläche ist  max. eine Wohnung zulässig. Für eine weitere Wohnung ist somit ein größeres Grundstück erforderlich.

4.50         Zahl der Vollgeschosse

Es ist nur eine eingeschossige Bauweise zulässig, mit ausgebautem Dachgeschoss, wobei das Dachgeschoss kein Vollgeschoss gemäß LBO-SH sein darf.

5.00        Verkehrserschließung

5.10          Innere und äußere Erschließung

Das Bebauungsplangebiet wird von außen weitläufig über die BAB 24 Hamburg ? Berlin und die BAB A 1 Hamburg ? Lübeck erschlossen.

Die direkte Erschließung erfolgt über die K 29 / Bahnhofstraße sowie über die Dorfstraße

Die Erschließung der neuen Wohnbauflächen soll über eine neu anzulegende Erschließungsstraße, von der Bahnhofstraße sowie von der Dorfstraße aus erfolgen. Die innere Ringerschließung wird verkehrsberuhigt angelegt. Der Ausbau soll niveaugleich in einer Trassenbreite von 6,00 m erfolgen.

Zusätzlich zu dieser grundsätzlichen Trassenbreite sollen Parkbuchten für öffentliche Stellplätze in Längs- und Senkrechtaufstellung angelegt werden.

Das Bebauungsplangebiet wird durch die Haltestelle Stemwarde, Lüttkoppel, gelegen im Bereich Bahnhofstraße/Lüttkoppel, erschlossen. Die Haltestelle wird von der Buslinie 337 (Schulen Barsbüttel ? Trittau, Schulzentrum) und der Linie 263 (U-Wandsbek-Markt ? Jenfeld ? Barsbüttel ? Stemwarde ? Stapelfeld) bedient.

5.20         Private Stellplätze und öffentliche Parkplätze

Private Stellplätze sind gemäß LBO auf den eigenen Grundstücken einzurichten.

Öffentliche Parkplätze werden in der neu anzulegenden Erschließungsstraße berücksichtigt.

6.00        Versorgungsanlagen

6.10         Wasserversorgung

Der gesamte Bereich der Gemeinde Barsbüttel wird durch zentrale Wasserversorgungsanlagen der Hamburger Wasserwerke GmbH mit Trink- und Brauchwasser versorgt.

Die neu geplanten baulichen Anlagen werden an das bestehende Netz der Hamburger Wasserwerke angeschlossen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       

6.20          Schmutzwasserentsorgung

Die Entsorgung des anfallenden Schmutzwassers erfolgt über das Leitungsnetz des Zweckverbandes Südstormarn und wird im Rahmen des Abwasservertrages zur Klärung an die Hamburger Stadtentwässerung weitergeleitet

6.30          Regenwasserentsorgung

Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers erfolgt durch ein neu anzulegendes Leitungssystem mit Anschluss an das neu angelegte Regenrückhaltebecken nordwestlich der Bachstraße.

6.40         Energieversorgung

Die Versorgung des Plangebietes mit Elektrizität erfolgt über die Anlagen des     E-Werk-Sachsenwald (Reinbek).

6.50         Fernsprechversorgung    

Die Gemeinde Barsbüttel ist an das Telefonnetz Hamburg der Telekom angeschlossen.

6.60          Gasversorgung

Die Gasversorgung erfolgt über die Anlagen der E.ON/Hanse.

6.70          Abfallentsorgung

Die Abfallentsorgung erfolgt aufgrund gesetzlicher Regelungen durch die AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH.

6.80          Feuerlöscheinrichtungen

Der Brandschutz erfolgt über Unterflurhydranten mit Anschluss an die zentralen Anlagen der Wasserversorgung der Hamburger Wasserwerke durch die freiwillige Feuerwehr Barsbüttel.