Planungsdokumente: Gemeinde Welmbüttel - vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 - ehemaliges Bundeswehr-Lager -

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Abwasser/ Abfall

Anfallendes Niederschlagswasser der Verkehrs- und Wegeflächen wird überwiegend mittels des angrenzenden Grabensystems entwässert.

Das Niederschlagswasser in den Sondergebieten beider Plangebiete wird mittelbar in das Grabensystem geleitet oder dem Regenrückhaltebecken im Bereich des Bebauungsplans Nr. 8 der Gemeinde Welmbüttel zugeleitet. Von dort besteht ein Überlauf in das Verbandsgewässer 09.58.06 des Sielverbandes Broklandsautal (Eider-Treene-Verband). Es besteht eine Einleitgenehmigung. Auch die Gräben des Plangebietes entwässern am Ende in das Regenrückhaltebecken.

Die Abfallentsorgung ist im Kreis Dithmarschen durch Satzung geregelt. Die Entsor-gung ist zwischen Vorhabenträger und Entsorgungsunternehmen direkt zu regeln.

Störfallbetriebe / Unfallvorsorge / Gesundheit

Störfallbetriebe sind im relevanten Umfeld zum Bebauungsplan nicht vorhanden. Aufgrund der getroffenen Festsetzungen sind Störfallbetriebe im Plangebiet nicht zulässig.

Bei dem Übungsbetrieb der BOS und bei der Lagernutzung ist seitens der Verantwortlichen eine ausreichende Unfallvorsorge zu gewährleisten.

Von der angrenzend an das Plangebiet betriebenen Standortschießanlage geht schalltechnisch keine Gesundheitsgefahr aus.

9.2.7.2 Bewertung der Auswirkungen