Erholungseignung
Die Erholungseignung in der großräumigen Umgebung des Plangebietes wird durch die Umsetzung der Planung nicht eingeschränkt. Das Plangebiet selbst weist keine Erholungsfunktion auf.
Die Erholungseignung in der großräumigen Umgebung des Plangebietes wird durch die Umsetzung der Planung nicht eingeschränkt. Das Plangebiet selbst weist keine Erholungsfunktion auf.
Bei dem Übungsbetrieb durch BOS finden Übungen mit Schusswaffengebrauch ausschließlich mit Übungsmunition statt. Die daraus entstehenden Emissionen sind gegenüber der militärischen Schießanlage vernachlässigbar.
Durch den Kfz-Verkehr und die Lagernutzung sind keine belastenden Schallimmissionen zu erwarten.
Im Plangebiet sind keine dauerhaften Wohnungen oder Arbeitsstätten vorgesehen. Die Flächen im Plangebiet bedürfen regelmäßiger Pflege durch einen Gärtner respektive Hausmeister. Dieser ist zwei- bis dreimal die Woche tagsüber vor Ort. Bei der Arbeit wird üblicherweise Gehörschutz getragen.
Erhebliche Umweltauswirkungen durch Immissionen sind nicht zu erwarten.
Bei Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Vorgaben sind erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu erwarten.