Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung zur Aufstellung des Bebauungsplanes 2.16 für das Gebiet: "Ortsteil Willinghusen, nördlich Am Eichenhain, westlich Barsbütteler Landstraße, südlich Am Bondenholz"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.7 Ausgleichsmaßnahmen

Ausgleichsmaßnahme M 1 - , Fläche:

Wird im weiteren Verfahren ergänzt

Ausgleichsmaßnahme M 2 - auf dem Flurstück , der Flur in der Gemarkung , Länge: m,

Wird im weiteren Verfahren ergänzt

Ausgleichsmaßnahme M 3 - auf dem Flurstück , der Flur in der Gemarkung , Länge: ... m,

Wird im weiteren Verfahren ergänzt

Um das Plangebiet gegenüber der freien Landschaft im Norden und dem vorhandenen Wohngebiet im Süden abzuschirmen, ist eine 2 m breite Hecke auf den in der Planzeichnung festgesetzten Bereichen anzupflanzen. Die in der Planzeichnung im Norden und Süden des Plangebietes festgesetzten Anpflanzflächen sind einreihig mit einheimischen, standortgerechten Laubgehölzen zu bepflanzen. Sie sind dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Ausgefallene Gehölze sind zu ersetzen. Empfohlene Straucharten sowie deren Pflanzqualitäten sind in Kapitel 5.11.4 aufgeführt.

Ausgleichsmaßnahme M 4 - Pflanzung von Straßenbäumen entlang der zukünftigen Planstraße, Anzahl: 4

Um eine Durchgrünung des Plangebietes zu erhalten, werden 4 Straßenbäume entlang der zukünftigen Planstraße gepflanzt. Die Bäume sind dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Ausgefallene Bäume sind zu ersetzen. Empfohlene Baumarten sowie deren Pflanzqualitäten sind in Kapitel 5.11.4 aufgeführt.

5.8 Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung

Die Bilanzierung erfolgt auf Grundlage des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten sowie des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht (IV 268/V 531 - 5310.23) - vom 09. Dezember 2013 und den in der Anlage beigefügten 'Hinweisen zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der verbindlichen Bauleitplanung'. Der Runderlass trat am 01. Januar 2014 in Kraft und wird mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft treten.

Schutzgut Boden

Die Flächenversiegelungen sind laut Runderlass im Verhältnis 1 : 0,5 auszugleichen, wenn es sich um Gebäudeflächen oder sonstige versiegelte Oberflächen (Vollversiegelungen) handelt. Für die Flächenversiegelung ergibt sich ein Ausgleichsbedarf von 8.149 m².

Für die Anerkennung als Ausgleichsmaßnahme ist es erforderlich, dass intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen aus der Nutzung genommen und zu einem naturnahen Biotop entwickelt werden. Im vorliegenden Fall werden der gemeindeeigenen Ausgleichsfläche auf dem Flurstück … der Flur …, Gemarkung … - wird ergänzt - 8.149 m² zugeordnet.

Schutzgut Wasser

Die beauftragte Baugrunduntersuchung wird Aufschluss darüber geben, ob eine Versickerung im Plangebiet möglich ist. Sollte dies nicht möglich sein, wäre ein Anschluss an den gemeindlichen Regenwasserkanal denkbar. Für das Grundwasser werden sich daher keine Auswirkungen ergeben. Ein gesonderter Ausgleich für das Schutzgut 'Wasser' ist deshalb nicht erforderlich.

Schutzgut Klima/Luft

Für das Schutzgut 'Klima/Luft' ergibt sich kein Ausgleichsbedarf.

Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften

Für den überwiegenden Teil der Knicks im Plangebiet ergeben sich aufgrund der Knickschutzstreifens und der Abstände zu den Baufenstern keine Beeinträchtigungen.

Es ist für die Erschließung des Plangebietes und den Bau des Radweges jedoch erforderlich, insgesamt ca. 26 m lange Knickabschnitte zu beseitigen. Es handelt sich um einen ca. 13 m breiten Knickdurchbruch im Osten des Plangebietes von der 'Barsbütteler Landstraße' aus, um die Aufweitung einer vorhandenen Zufahrt von etwa 1 m im Südwesten des Plangebietes zum Bau des Radweges sowie um die Beseitigung eines etwa 12 m breiten Knickabschnitts im Süden des Plangebietes von der Straße 'Am Eichenhain' aus. Es wird ein Ausgleich von insgesamt 52 m (26 m x 2) erforderlich.

Als Ausgleich für die Beseitigung von insgesamt 26 m langen Knickabschnitten werden 52 m Knick neu angelegt. Die insgesamt 52 m Ausgleichsknick werden auf dem Flurstück … der Flur … in der Gemarkung … (wird ergänzt) neu angelegt.

Gemäß dem Runderlass stellen Beseitigungen von 'Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz' keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut 'Arten und Lebensgemeinschaften' dar. Die Beeinträchtigungen gelten deshalb mit der Ausgleichsmaßnahme, die für das Schutzgut 'Boden' erbracht wird, als ausgeglichen, wenn diese auch positive Auswirkungen auf das Schutzgut 'Arten und Lebensgemeinschaften' hat. Diese Bedingung ist im vorliegenden Fall erfüllt.

Landschaftsbild

Das Plangebiet ist durch seine Lage am Ortsrand geprägt. Es bereitet den Lückenschluss zwischen dem südlich angrenzenden Wohngebiet zu den sich im Norden und Osten befindlichen Wohngebieten vor. Durch die Ortsrandlage ist für den gewählten Standort eine Vorbelastung für das Landschaftsbild gegeben. Da der Geltungsbereich zwar bis an die nördlich gelegene Straße 'Am Bondenholz' heranreicht, jedoch nicht über die volle Breite der Fläche, wird ein Teil der bisherigen Ackerfläche weiterhin als solche erhalten. Der Übergang dieses zukünftigen Wohngebietes und der Gemeinbedarfsflächen zur restlichen Ackerfläche muss daher eingegrünt werden. Dies soll in Form einer Heckenpflanzung erfolgen. Zudem wird festgesetzt, dass entlang der zukünftigen Straße 4 heimische Einzelbäume gepflanzt werden.

Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung

EingriffAusgleichs- verhältnisAusgleichs- pflichtige FlächeAusgleichs- Fläche
Schutzgut Boden Flächenversiegelungen Vollversiegelungen 16.297 m² ------------------------------------- Summe Schutzgut Boden 1 : 0,5 8.149 m² ------------------- 8.149 m²Schutzgut Boden Ausgleichsmaßnahme M 1 Nutzung gemeindeeigene Ausgleichsfläche - wird ergänzt - Fläche: 8.149 m² --------------------------------------- 8.149 m²
Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften Beseitigung von insg. 3 Knickabschnitten Länge 26 m ------------------------------------- Summe Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften 1 : 2 52 m ------------------- 52 m Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften Ausgleichsmaßnahme M 2 Knick-Neuanlage auf der gemeindeeigenen Fläche - wird ergänzt - Länge 52 m --------------------------------------- 52 m
Schutzgut Landschaftsbild Bebauung einer Ackerfläche ------------------------------------- Summe Schutzgut Landschaftsbild qualitativ kein Flächenbezug Schutzgut Landschaftsbild Ausgleichsmaßnahme M 3 Heckenpflanzung im Norden und Süden des Plangebietes Länge 299 m Ausgleichsmaßnahme M 4 Baumpflanzungen entlang der Planstraße zur Durchgrünung des Plangebietes Anzahl: 4 --------------------------------------- 299 m 4 Bäume

Die Eingriffe werden durch die dargestellten Ausgleichsmaßnahmen vollständig ausgeglichen.

5.9 Betrachtung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten

a) Anderweitige Planungsmöglichkeiten innerhalb des Geltungsbereiches

Die Planung sieht vor, den größten Teil des Plangebietes als 'Allgemeine Wohngebiete' (WA 1 - WA 3), einen weiteren Teil als 'Flächen für Gemeinbedarf' mit den Zweckbestimmungen 'Feuerwehr' und 'Kindertagesstätte' und den Bereich entlang der 'Barsbütteler Landstraße' als Grünfläche mit der Darstellung eines überörtlichen Radweges festzusetzen. Es gab mehrere Überlegungen, das Plangebiet zu gliedern, jedoch erschien diese Variante die sinnvollste und wurde daher weiter verfolgt. Aus diesem Grund gibt es keine Planungsvarianten innerhalb des Geltungsbereiches.

b) Planungsvarianten außerhalb des Geltungsbereiches

Das Plangebiet grenzt zum einen direkt an das vorhandene Wohngebiet an. Da die Gemeinde außerdem dringend Flächen für Wohnraum sucht und andere Flächen derzeit nicht zur Verfügung stehen, gibt es für die Gemeinde keine Planungsmöglichkeiten außerhalb des Geltungsbereiches.