Planungsdokumente: 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für den Bereich "Campingplantz Dorotheenthal"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.6 Kumulative Wirkung von Planungen in einem engen räumlichen Zusammenhang

Im nördlichen Nahbereich des Plangebietes erfolgt mit der Umsetzung der Inhalte des B-Planes Nr. 20 der Gemeinde Damp aktuell die Herstellung eines weiteren Campingplatzes. Im Hinblick auf die Auswirkungen auf die touristisch geprägte Region wurde im Vorwege der Planung B-Plan Nr. 20 eine Analyse der Marktsituation erstellt, die die Situation der Campingplätze sowie der Ferienhäuser und -wohnungen im Bereich der Schwansener Ostseeküste bewertet. Aus dieser geht hervor, dass mit dem Wohnmobilpark (B-Plan Nr. 20) ein konzeptionell neues touristisches Angebot geschaffen wird, welches nicht in direkter Konkurrenz mit den bestehenden Campingplätzen sowie Ferienwohnungen und -häusern steht.

Die Auswirkungen der Planungen B-Plan Nr. 20 und der vorliegenden Bauleitplanung auf die Schutzgüter sind überwiegend nicht erheblich, räumlich begrenzt und insgesamt ausgleichbar. Eine kumulative Wirkung zwischen der Erweiterung des Campingplatzes Dorotheental und der Neuherstellung des Wohnmobilparks am Gut Dorotheental ist daher nicht zu erwarten.

Weitere Planungen im engen räumlichen Zusammenhang, die zu einer kumulativen Wirkung führen könnten, sind aktuell nicht bekannt.

2.7 Beschreibung der eingesetzten Techniken und Stoffe

Für den Erhalt, den Rückbau bzw. die Neuanlage der Gebäude und versiegelten Flächen werden voraussichtlich nur allgemein häufig verwendete Techniken und Stoffe angewandt bzw. eingesetzt.

2.8 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung gelten weiterhin die bestehenden Bauleitplanungen. Demnach dürften auf dem Grünland im südlichen Plangebiet weitere Flächen für den Campingplatz entwickelt werden. Dies würde ebenfalls mit der Befestigung von Boden, einer Veränderung des Landschaftsbildes sowie geringfügigen Veränderungen des Wasserhaushaltes und des Kleinklimas einhergehen. Die bislang für die Erweiterung des Campingplatzes vorgesehenen Flächen befinden sich z.T. innerhalb von Hochwasserrisikogebieten (Küstenhochwasser).

Im nördlichen Plangebiet ist die Beibehaltung des Status quo und keine Veränderungen des derzeitigen Umweltzustandes zu erwarten. Der Acker würde weiterhin konventionell landwirtschaftlich genutzt werden. Vorhandene Knickstrukturen am Rand der Nutzflächen würden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gepflegt. Vorhandene Lebensräume würden an dieser Stelle nicht beeinträchtigt.