Planungsdokumente: 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hoisdorf

Begründung

1. Allgemeines

Das Plangebiet befindet sich im Süden der bebauten Bereiche der Gemeinde Hoisdorf und weist eine Größe von ca. 0,2 ha auf. Konkret handelt es sich um das Gebiet nördlich der Straße 'Viehkaten', westlich der Bebauung 'Achtern Diek 41 und 43', östlich der Bebauung 'Viehkaten 2 A' und südlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche.

Der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1991 stellt das Plangebiet als 'Fläche für die Landwirtschaft' dar. Die Wohnbebauung entlang der Straße 'Achtern Diek' wurde bereits mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Jahr 1997 als 'Wohnbaufläche' (W) dargestellt. Da zukünftig eine 'Wohnbaufläche' (W) dargestellt werden soll, muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Deckung eines kurzfristigen örtlichen Bedarfs an Wohngrundgrundstücken.

2. Übergeordnete Planungsvorgaben

Hoisdorf ist eine Gemeinde ohne zentralörtliche Einstufung im Ordnungsraum um die Freie und Hansestadt Hamburg und gehört nach § 2 der Landesverordnung zur Festlegung der zentralen Orte und Stadtrandkerne vom 05. September 2019 zum Nahbereich der Stadt Ahrensburg, die ein Mittelzentrum darstellt.

Die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung ergeben sich aus der am 17. Dezember 2021 in Kraft getretenen Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein (LEP) und dem Regionalplan für den Planungsraum I (alt), Fortschreibung 1998. Die Fortschreibung des LEP ersetzt den Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2010.

Gemäß LEP 2021 befindet sich die Gemeinde Hoisdorf im Ordnungsraum, der um die Stadt Hamburg dargestellt ist. Ordnungsräume sind um die Schleswig-Holsteinischen Oberzentren Kiel und Lübeck sowie um Hamburg abgegrenzt. Sie umfassen die Verdichtungsräume mit ihren Randgebieten. In den Ordnungsräumen sollen Flächen für Gewerbe- und Industriebetriebe sowie den Wohnungsbau in ausreichendem Umfang vorgehalten werden. Die Siedlungsentwicklung in den Ordnungsräumen soll vorrangig auf den Siedlungsachsen erfolgen und sich außerhalb der Siedlungsachsen auf die Zentralen Orte konzentrieren.

Ergänzend dazu liegt die Gemeinde im 'Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung'. Dieser umfasst gemäß Ziffer 4.7.2 "[…] Räume, die sich aufgrund der naturräumlichen und landschaftlichen Voraussetzungen und Potenziale sowie ihrer Infrastruktur für Tourismus und Erholung besonders eignen. […] In den Entwicklungsgebieten für Tourismus und Erholung soll eine gezielte regionale Weiterentwicklung der Möglichkeiten für Tourismus und Erholung angestrebt werden."

Der Regionalplan für den Planungsraum I (alt) des Landes Schleswig-Holstein, Stand: Fortschreibung 1998, stellt außerhalb der bebauten Bereiche der Gemeinde einen 'Regionalen Grünzug' dar. Darüber hinaus ist innerhalb des Gemeindegebietes ein Naturschutzgebiet dargestellt.

Das Plangebiet ist bereits Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 20 und seiner 1. vereinfachten Änderung. Es nimmt unmittelbar am Siedlungszusammenhang teil. Es handelt sich bei der Aktivierung der Flächen um einen sich anbietenden Lückenschluss und eine sinnvolle Arrondierung bzw. Auffüllung des Siedlungsgefüges. Es findet keine Ausuferung in den Außenbereich statt. Die Fläche wird klar durch die vorhandene Bebauung im Nordosten und Südwesten begrenzt bzw. eingerahmt. Der vorhandene geschützte Knick kann außer für eine schmale Zufahrt erhalten bleiben und wird nicht weiter beeinträchtigt. Darüber hinaus sind weder Großbäume noch geschützte Biotope von der Planung betroffen. Die Fläche fügt sich in die vorhandene Bebauungsstruktur ein und hat sich im Rahmen von Standortüberlegungen als besonders geeignet herauskristallisiert. Sie liegt unmittelbar an einer öffentlichen Verkehrsfläche und weist eine gute Erschließungslage auf. Zusätzliche Verkehrsflächen werden nicht erforderlich. Zudem steht sie auch, anders als andere Flächen in der Gemeinde, für eine bauliche Entwicklung und zur Befriedigung der Nachfrage nach Wohngrundstücken zur Verfügung. Um eine Beeinträchtigung möglichst gering zu halten, sollen die Versiegelungen auf das erforderliche Minimum begrenzt und eine landschaftliche Eingrünung zum Schutz des Landschaftsbildes sichergestellt werden. Der Knick soll einen 5,00 m breiten Knickschutzstreifen erhalten.

3. Vorhandene und geplante Nutzungen

Das Plangebiet besteht aus einer Grünlandfläche, die im Südosten zur Verkehrsfläche hin durch einen Knick begrenzt wird. Zwischen dem Knick und der Verkehrsfläche befindet sich ein Graben. Im Norden stockt eine Eiche auf dem Knick. In topographischer Hinsicht ist das Plangebiet kaum bewegt. Die mittlere Höhe des Plangebietes liegt bei ca. 50 m über NHN.

Nordöstlich und südwestlich des Plangebietes schließt Wohnbebauung, die sich aus lockeren Einfamilienhausstrukturen mit großzügigen Hausgärten zusammensetzt, an das Plangebiet an. Darüber hinaus ist das Plangebiet von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben.

Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als 'Fläche für die Landwirtschaft' (L) dar. Mit der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Ziel verfolgt, das Plangebiet als 'Wohnbaufläche' (W) darzustellen. Die konkrete Ausgestaltung des Plangebietes bleibt der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplan Nr. 20 vorbehalten, die im Parallelverfahren aufgestellt wird.

Vermehrte Baugesuche aus dem Ort veranlassten die Gemeindevertretung Hoisdorf dazu, bauleitplanerisch tätig zu werden. Im Ort bestehen zurzeit keine Möglichkeiten, größere zusammenhängende Baulandreserven bzw. Innenentwicklungspotenziale zeitnah zu aktivieren. Die wachsende Nachfrage nach Wohngrundstücken kann durch die kleinteiligen Innenentwicklungspotenziale nicht befriedigt werden. Dem Bedarf an weiteren Wohnbaugrundstücken soll in kleinteiligem Rahmen begegnet werden. Mit der Planung sollen voraussichtlich zwei zusätzliche Baugrundstücke für den örtlichen Bedarf geschaffen werden.