Planungsdokumente: 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Damp "Campingplatz Dorotheenthal"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.4 Grünordnerische Festsetzungen, Text (Teil B)

Im Text (Teil B) des Bebauungsplanes sind folgende grünordnerische Festsetzungen enthalten, die aus den Inhalten des Umweltberichtes abgeleitet werden:

3.1 Für die in der Planzeichnung festgesetzten Baumpflanzungen sind standortgerechte heimische Laubgehölze zu verwenden. Eine entsprechende Vorschlagsliste ist dem Umweltbericht zu diesem Bebauungsplan zu entnehmen.

3.2 Innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind Erdwälle anzulegen, mit standortgerechten heimischen Laubgehölzen zu bepflanzen und auf Dauer zu erhalten. Eine entsprechende Vorschlagsliste ist dem Umweltbericht zu diesem Bebauungsplan zu entnehmen. Entlang der zu pflanzenden Hecken zwischen den Standplätzen ist auf jeder Seite ein Streifen von 0,50 m von Wohnwagen, Zelten oder baulichen Anlagen freizuhalten.

3.3 Vorhandene und anzupflanzende Grünflächen und Knicks sowie dazugehörige Abstandsstreifen dürfen nicht den Standplätzen zugeschlagen oder auf andere Weise genutzt werden.

3.4 Die in der Planzeichnung gekennzeichneten und als ‚zu erhaltend‘ festgesetzten Knicks sind dauerhaft zu sichern. Alle Maßnahmen, die den Fortbestand gefährden, wie Verdichtung des Bodens, Eingriffe in den Wurzelraum und Grundwasserabsenkung, sind zu unterlassen.

3.5 Pkw-Stellplätze und Zufahrten sind aus fugenreichem Material mit wasserdurchlässigem Unterbau herzustellen (z.B. Schotterrasen, Betongrassteine, Pflaster mit hohem Fugenanteil).

3.6 Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser ist durch geeignete Vorkehrungen (Versickerungsmulden, -gräben, -schächte) im Plangebiet zu versickern.

3.7 Zur Vermeidung eines Störungsverbotes gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG dürfen die Beleuchtungskörper im Bereich der Verkehrsflächen sowie den Außenbeleuchtungen der Gebäude nur eine Lichttemperatur von max. 3.000 Kelvin aufweisen. Alternativ sind Bewegungsmelder einzusetzen. Die Beleuchtungskörper dürfen nicht in Richtung der Gehölze auf den Knicks abstrahlen.

3.8 Der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ist folgende Ausgleichsfläche zugeordnet:

- 1.831 m² auf dem Flurstück 183 der Flur 4, Gemarkung und Gemeinde Holzdorf (entspricht 1.465 m² Ausgleich)

Darüber hinaus sind die nachfolgend aufgeführten Hinweise zum Waldabstand Bestandteil des Textes (Teil B) des Bebauungsplanes:

Nordöstlich und südöstlich des Geltungsbereiches befindet sich Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes. Gemäß § 24 LWaldG ist es zur Verhütung von Waldbränden, zur Sicherung der Waldbewirtschaftung und der Walderhaltung, wegen der besonderen Bedeutung von Waldrändern für den Naturschutz sowie zur Sicherung von baulichen Anlagen vor Gefahren durch Windwurf oder Waldbrand verboten, Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB in einem Abstand von weniger als 30 m vom Wald (Waldabstand) durchzuführen.

Auf der Planzeichnung „Teil A“ sind folgende Festsetzungen enthalten, die sich auf die grünordnerischen Belange auswirken:

  • Darstellung zu erhaltender Knicks
  • Darstellung eines zu rodenden Knickabschnittes
  • Darstellung zu pflanzender Einzelbäume ohne Standortbindung
  • Festsetzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
  • Festsetzung privater Grünflächen
  • Darstellung des 30 m Waldabstandsstreifens

4 Planungsalternativen

4.1 Standortalternativen

Die Planung sieht die Erweiterung und Umstrukturierung des bestehenden Campingplatzes ‚Dorotheental‘ vor. Der Campingplatz ist seit Jahrzehnten am Standort ansässig. Mit dem B-Plan Nr. 13 aus dem Jahr 2005 wurde eine Entwicklung des Campingplatzes ins Landesinnere eingeleitet. Im Rahmen einer 1. Änderung aus dem Jahr 2011 wurde eine zusätzliche Möglichkeit zur Aufstellung von Mobilheimen und Campinghäusern geschaffen.

Im Laufe der weiteren Entwicklung hat sich gezeigt, dass der westlich angrenzende Reiterhof nicht auf alle Flächen verzichten kann, die ursprünglich für die Erweiterung des Campingplatzes vorgesehen waren. Weiterhin hat sich gezeigt, dass sich das Campingverhalten der Urlauber dahingehend verändert hat, dass immer mehr Gäste ihr Fahrzeug nicht mehr auf dem Standplatz abstellen wollen. Daher werden zusätzliche Stellplätze für Pkw benötigt. Abschließend hat sich in den vergangenen Jahren der Trend zum Urlaub im Wohnmobil verstärkt, so dass in diesem Segment weitere Stellplätze geschaffen werden sollen.

Diese Überlegungen führen dazu, bereits überplante (aber noch nicht umgesetzte) Flächen im Südwesten des Bebauungsplanes Nr. 13 wieder für eine landwirtschaftliche Nutzung vorzusehen und dafür neue Flächen im Nordwesten in den Bebauungsplan aufzunehmen. In diesem Zuge sollen dann die Flächen südlich der vorhandenen Zufahrt zum Campingplatz an die neuen Strukturen angepasst werden.

Eine Standortalternative gibt es für die vorgesehenen Planungen nicht, da sie den bestehenden Campingplatz betreffen. Die notwendige Infrastruktur ist am Standort vorhanden. In Richtung Osten sind aufgrund des Küstenschutzes und des Hochwasserrisikos keine Erweiterungen vorgesehen. Nach Norden und Süden begrenzen z.T. Waldflächen den Campingplatz. Somit besteht nur die Möglichkeit, den Campingplatz in Richtung Westen zu erweitern. Unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes werden dabei die südwestlich an den Campingplatz angrenzenden Freiflächen, die sich überwiegend unterhalb von 3 m über NHN und somit im hochwassergefährdeten Bereich befinden, künftig nicht mehr als Campingplatz, sondern als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen.