3.4 Baugestalterische Festsetzungen
Im Rahmen der Festlegung der Vorschriften zur Gestaltung der baulichen Anlagen wird v.a. das Einfügen in die umgebende Landschaft berücksichtigt. Hierzu zählt auch die Orientierung an den bereits vorhandenen baulichen Anlagen.
Dächer sind als flach geneigte, symmetrische Satteldächer (max. 25°) oder als Flachdach auszubilden.
Die Außenwände sind weiß verputzt bzw. aus weißem oder weiß geschlämmtem Mauerwerk sowie aus rot bis rotbraunen Klinkern oder Holz zulässig.
Für die Oberflächengestaltung aller Erschließungs- und Gehwege sind wasserdurchlässige Materialien oder wassergebundene Decken zu verwenden. Ausgenommen hiervon ist die bereits vorhandene Hauptzufahrt zum Campingplatz, die asphaltiert ist.
Weitergehende Details zur Baugestaltung werden ggf. über den Vorhaben- und Erschließungsplan geregelt.