Planungsdokumente: Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "nordwestlich des Sportplatzes teilweise zwischen Schulstraße und dem Wohngebiet Rosenweg" der Gemeinde Dänischenhagen

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.4. Bebauungsplan Nr. 5

In dem Bebauungsplan Nr. 5 ist das Sport- und Jugendheim als 'Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen' mit der Zweckbestimmung 'Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen' festgesetzt.

6. Inhalte der Planung – Festsetzungen

6.1. Fläche für den Gemeinbedarf

Es wird eine 'Fläche für den Gemeinbedarf' festgesetzt. In der 'Fläche für den Gemeinbedarf' sind folgende Einrichtungen und Anlagen zulässig:

  • sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen,
  • kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen,
  • sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen,
  • Gastronomische Nutzung, welche der übergeordneten Nutzung gegenüber in der Grundfläche und Baumasse untergeordnet ist.

Begründung:

Die Festsetzung einer 'Fläche für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen' wird aus dem ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 5 übernommen.

Die zulässigen Einrichtungen und Anlagen (Nutzungen) entsprechen der Zielplanung beziehungsweise waren bereits im Sport- und Jugendheim vorhanden. Die zulässigen Räume für kulturelle, soziale Zwecke und einer untergeordneten gastronomischen Nutzung räumen einen gewissen Spielraum ein, so dass mit dem zukünftigen Gebäude den vielseitigen Ansprüchen eines neuen Sport- und Jugendheim Rechnung getragen werden kann.