6.2.3. Zahl der Vollgeschosse
Für die Baufläche werden zwei Vollgeschoss festgesetzt.
Begründung:
Aufgrund der geringen Grundstücksgröße werden die Nutzungen des Sport- und Jugendheims auf zwei Geschosse verteilt werden. Die Zweigeschossigkeit ergibt sich des Weiteren auch aus der vorhandenen Topographie. Ein Teil des Gebäudes wird in die vorhandene Hanglage gebaut werden.