2.1.1 Derzeitiger Umweltzustand
Die zentrale Grundlage für die Darstellung der aktuellen Bestandssituation bildet eine Biotoptypenkartierung, die im August 2019 von BHF Landschaftsarchitekten im Rahmen der Erstellung eines Landschaftsplanerischen Fachbeitrags zum Bebauungsplan Nr. 103 im Bereich des Plangebiets einschließlich eines 10 m Umrings durchgeführt und ausgewertet hat.
Zudem hat das Büro Biologen im Arbeitsverbund (B.i.A.) im August und September 2019 zwei faunistische Begehungen zur Erfassung möglicherweise vorkommender Zauneidechsen durchgeführt. In diesem Zuge wurde auch das Potenzial des Plangebiets und der näheren Umgebung als Lebensraum für anderweitige planrelevante Tierarten und Tiergruppen geprüft. Die Ergebnisse sind in einem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag aufgeführt (B.i.A. 2020).
Die Informationen zu den weiteren abiotischen Faktoren, Pflanzen- und Tierlebensräumen sowie Umweltbelangen des Menschen ergeben sich durch eine Auswertung des Landschaftsrahmenplans und des Landschaftsplans sowie aus weiteren Unterlagen, wie vorhabenbezogenen Untersuchungen, Gutachten und eingegangene Informationen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Die Informationsquellen sind jeweils bei den einzelnen Umweltbelangen aufgeführt.
Die Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes erfolgt angelehnt an den Gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume "Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht" (2013) über die zwei Wertstufen "allgemeine Bedeutung" und "besondere Bedeutung".