Als Ursachen schwerer Unfälle oder Katastrophen werden in Anlehnung an die 12. BImSchV (Störfallverordnung) betriebsbedingte Gefahrenquellen, umgebungsbedingte Gefahrenquellen (z.B. Erdbeben oder Hochwasser) und Eingriffe Unbefugter angesehen. Die in der 25. Änderung des Flächennutzungsplans dargestellten Nutzungen (Mischgebiet, Wohnbauflächen und Sondergebiete 'Wohnmobilstellplatz', 'Ferienwohnen', 'Wohnen auf dem Wasser', 'Hafen und Gewerbe', 'Kranhafen' und 'Altenwohn- und Pflegeheim') sind insbesondere anfällig gegenüber Einwirkungen von gefährlichen Stoffen sowie gegenüber Umweltkatastrophen. Bezüglich Eingriffen Unbefugter besteht für das geplante Vorhaben keine besondere Relevanz.
Die nahegelegensten Betriebe, bei denen Unfälle zu ernsten Gefahren führen können, da gefährliche Stoffe in maßgeblichem Ausmaß vorhanden sein können (Betriebsbereiche), befinden sich in 2 km Entfernung im Gewerbegebiet Sankt Jürgen. Aufgrund der Entfernung ist für die in der Flächennutzungsplanänderung dargestellten Nutzungen nicht von einer ernsten Gefahr durch Stofffreisetzung, Brand oder Explosion auszugehen. Der Bebauungsplan selbst bereitet keine Nutzungen vor, die als potenzielle Störfallbetriebe einzustufen wären.
Teile der geplanten Bauflächen und Baugebiete liegen innerhalb eines Hochwasserrisikogebiets. Bei Hochwasserereignissen kann die menschliche Gesundheit durch Vernässung von Wohn- und Gewerberäumen, Ertrinken oder Kontakt mit austretenden Gefahrenstoffen gefährdet werden. Zudem können ausgetretene Gefahrenstoffe auf den Boden, die Wasserqualität sowie auf Pflanzen und Tiere und die Natura 2000-Gebiete einwirken. Eine maßgebliche Gefährdung ist für die Umweltbelange nicht gegeben, da im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung ein ausreichender Hochwasserschutz verbindlich festzulegen ist.