Planungsdokumente: 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.11.3 Prüfung der Anwendung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes bei erheblichen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten

Durch das geplante Vorhaben werden keine erheblichen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten ausgelöst. Entsprechende Vorschriften des § 34 Abs. 3-5 Bundesnaturschutzgesetzes werden nicht berührt.

2.2.11.4 Prüfung bezüglich der Berücksichtigung von Maßnahmen bezüglich des Klimawandels

Gemäß § 1 a Abs. 5 BauGB ist zu prüfen, ob den Erfordernissen des Klimaschutzes durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken sowie durch Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen wird.

Diesbezügliche Maßnahmen können auf der Ebene des Flächennutzungsplans nicht festgelegt werden. Im Rahmen der verbindlichen Bauleiplanung sind verbindliche Festsetzungen bezüglich beispielsweise zu kompakten Gebäudekörpern, Photovoltaikanlagen, Gründächern und Baumpflanzungen möglich.

2.3 Beschreibung der geplanten Maßnahmen, mit denen festgestellte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen vermieden, verhindert, verringert oder soweit möglich ausgeglichen werden sollen sowie Überwachungsmaßnahmen