Planungsdokumente: 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3.1 Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen

Die Entwicklung des geplanten Ortsteils findet an einem Standort statt, der bereits früher baulich genutzt wurde. Damit kann eine Reihe an potenziellen Wirkungen mit nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt gemindert werden.

Im Folgenden werden die über Plandarstellungen sowie für nachfolgende Planungsebenen vorgeschlagene Maßnahmen zur Vermeidung und Verhinderung von nachteiligen Umweltauswirkungen aufgelistet.

Maßnahmen, die dazu dienen, mögliche erhebliche nachteilige Auswirkungen auf ein unerhebliches Maß zu begrenzen, sind durch Fettschrift hervorgehoben.

2.3.1.1 Darstellungen

MaßnahmeFunktion
Das FFH-Gebiet und das Europäische Vogelschutzgebiet werden nicht überplantVermeidung
Die Grünfläche an der Böschung der Kleinbahntrasse mit dem Altbaumbestand ist als Grünfläche 'Naturnahe Anlage' dargestellt. Damit kann der Altbaumbestand geschützt, die Eingrünung des Fernwanderwegs erhalten sowie eine grüne Kulisse hinter den geplanten Gebäuden gebildet werden (Schutz von Vegetation, faunistischem Lebensraum und Landschafts-/Ortsbild sowie Erholungsfunktion).Vermeidung
Eine Nutzungsmischung mit Wohngebieten, Gemischten Bauflächen und Hafen dienen einer Vermeidung von Fahrzeugverkehren und von Verkehrsemissionen (Schutz Wohn- und Erholungsfunktion)Vermeidung
Geplante Fuß- und Radwege dienen einer Vermeidung von Kfz-Verkehr und von Verkehrsemissionen im Bereich der geplanten Wohn- und Feriengebieten (Schutz Wohn- und Erholungsfunktion)Vermeidung

2.3.1.2 Vorschläge für nachfolgende Planungsebenen

Maßnahmen, die dazu dienen können, dass prognostizierte nachteilige Umweltauswirkungen auf der nachfolgenden Planungsebene möglicherweise auf ein unerhebliches Maß reduziert werden können, sind durch Fettschrift hervorgehoben.

MaßnahmeFunktion
Es wird empfohlen die Gebäuden in Richtung Schlei auf niedrige Gebäudehöhen abzustaffeln (Schutz des Landschaftsbildes der Schlei)Verringerung
Die Errichtung von Photovoltaikanlagen sollte durch die Festsetzung von hierfür überschreitbaren Gebäudehöhen unterstützt werden (Schutz Klima)Verringerung
Es wird die Anlage von Gründächern empfohlen (Schutz Lokalklima, Luftqualität, Pflanzen- und Tierlebensräume, Energieeffizienz)Verringerung
Es sollten Fuß- und Radwege zur Verringerung von Kfz-Verkehr und von Verkehrsemissionen im Bereich der geplanten Wohn- und Feriengebieten geplant werden (Schutz Wohn- und Erholungsfunktion)Verringerung
Es sind Maßnahmen zum Schutz gegenüber Hochwasserrisiken festzusetzen (Schutz von Menschen, Boden, Wasser und Tieren)Verhinderung
Für Straßenzüge, Stellplätze, Grünflächen und Außenanlagen wird eine Durchgrünung mit Baumpflanzungen empfohlen, insbesondere in Schleinähe (Schutz Landschafts-/Ortsbild, Klima, Tiere, Mensch, Anpassung an Klimawandel)Verringerung
Bäume sollten im Bereich der Grünflächen und Außenanlagen zur Kaschierung von Gebäudeansichten zur Schleiseite hin angepflanzt werdenVerringerung
Für die Außenanlagen sind insekten- und fledermausfreundliche Leuchtmittel zu verwenden (Schutz von Tieren)Verringerung
Im Rahmen der Entwässerungsplanung sollte beachtet werden, das anfallende Regenwasser soweit wie möglich innerhalb des Plangebiets zur Versickerung und Verdunstung bringen (Wasser, Lokalklima, Anpassung an Klimawandel, Mensch)Verringerung
Zum Schutz vor Lärm sind Festsetzungen zur Anordnung von schutzbedürftigen Räumen und zu Schallschutzmaßnahmen zu treffenVerringerung