Der seit Oktober 2010 wirksame Landesentwicklungsplan 2010 (LEP) formuliert die Leitlinien der räumlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein und setzt mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung den Rahmen, an dem sich die Gemeinden zu orientieren haben. Der Landesentwicklungsplan soll sowohl die Entwicklung des Landes in seiner Gesamtheit fördern als auch die kommunale Planungsverantwortung stärken.
Der Landesentwicklungsplan enthält für die Gemeinde Ammersbek die folgenden Aussagen:
Die Gemeinde liegt innerhalb des Ordnungsraumes und innerhalb des 10 km Umkreises um die Stadt Hamburg sowie innerhalb des 10 km Umkreises um das Mittelzentrum Ahrensburg.
Ein Teil der Gemeinde liegt innerhalb eines Entwicklungsraumes für Tourismus und Erholung sowie in einem Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft, dieses trifft jedoch nicht auf den Ortsteil Daheim/Heimgarten zu.
Dem Textteil des Landesentwicklungsplanes sind zu den Ordnungsräumen folgende Ausführungen zu entnehmen:
Die Siedlungsentwicklung in den Ordnungsräumen erfolgt vorrangig auf den Siedlungsachsen und ist außerhalb der Siedlungsachsen auf die zentralen Orte zu konzentrieren (LEP kap. 1.3 Ziff. 3G, Z). Die Räume zwischen den Siedlungsachsen sollen in ihrer landschaftlich betonten Struktur erhalten bleiben. Als Lebensraum der dort wohnenden Menschen, aber auch als Räume für Land- und Forstwirtschaft, Naherholung und Ressourcenschutz sowie als ökologische Funktions- und Ausgleichsräume sollen sie gesichert werden. (LEP Kap. 1.3 Ziffer 3G, G).
Bewertung
Das Vorhaben erfüllt die Kriterien des LEP. Da die Gemeinde Ammersbek innerhalb des Ordnungsraumes in Bezug auf die Stadt Hamburg liegt, aber weder auf einer Siedlungsachse liegt noch ein 'ländlicher Zentralort' ist, darf sich der Wohnungsbestand, der am 31.12.2009 festgestellt wurde, bis zum Jahr 2025 um max. 15 % erhöhen.