Planungsdokumente: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A2 der Gemeinde Ammersbek
Begründung
6.2.1. Höhe der baulichen Anlagen
Die Höhe wird bezogen auf Normalnull (NN) festgesetzt. Es wird für das 'Reine Wohngebiet' eine maximale Höhe über NN festgesetzt. Die maximale Höhe wird durch den höchsten Punkt des Daches einschließlich der Gauben und Dachaufbauten begrenzt. Die Höhe wird so bemessen, dass eine absolute Gebäudehöhe von 8,50 m möglich ist. Die maximale Höhe darf ausnahmsweise durch technische Anlagen um maximal 1,00 m überschritten werden.
Begründung:
Eine Firsthöhe von 8,50 m ermöglicht Gebäude mit einer Dachneigung bis 48°. Hierdurch lässt sich eine gute Nutzbarkeit des Dachgeschosses erreichen, indem dort Räume errichtet werden können. Es handelt sich um eine übliche Höhe von Einfamilienhäusern, die sich in die bestehende kleinteiligere Struktur des Wohngebietes einfügt.
6.2.2. Grundflächenzahl (GRZ)
Es wird eine Grundflächenzahl von 0,3 festgesetzt.
Begründung:
Die Grundflächenzahl wird gegenüber dem Ursprungsbebauungsplan von 0,25 auf 0,3 erhöht. Auf diese Weise wird die Umsetzbarkeit des Ziels der Nachverdichtung auf den Grundstücken ermöglicht.