4.12.4. Technische Infrastruktur
Das Wohngebiet ist bereits vollständig durch technische Infrastruktur erschlossen.
Das Wohngebiet ist bereits vollständig durch technische Infrastruktur erschlossen.
Das Verfahren wird entsprechend der Vorgaben gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht ist entsprechend nicht erforderlich.
Da das Gebiet bereits fast vollständig bebaut ist, der Bebauungsplan die Erhaltung des Gebietscharakters zum Ziel hat und Erweiterungen und zusätzliche Bebauung nur sehr eingeschränkt möglich sind, ist von keinen erheblichen Auswirkungen auszugehen.
Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um die planungsrechtliche Sicherung des Bestandes in Form einer Angebotsplanung. Die Planungskosten trägt die Gemeinde Strande.