1.4.6 Schutzverordnungen
Schutzgebiete nach §§ 22 bis 25 BNatSchG sind durch das Vorhaben direkt nicht betroffen.
Schutzgebiete nach §§ 22 bis 25 BNatSchG sind durch das Vorhaben direkt nicht betroffen.
Mit der Aufstellung der 8. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III möchte die Gemeinde Damp in dem ca. 5.020 m² großen Plangebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau von zwei Gebäuden mit Personalwohnungen im Einfahrtsbereich zum Ostseebad Damp schaffen.
Im Plangebiet befinden sich Gebäude mit Personalwohnungen aus den 1970er Jahren. Derzeit sind die Gebäude in Erwartung des Abbruchs teilweise ungenutzt. In den Gebäuden sind aktuell 21 Personalwohnungen vorhanden.
Die Gebäude im Plangebiet sind abgängig und nicht wirtschaftlich bzw. nachhaltig sanierungsfähig. Daher hat sich der Vorhabenträger in Abstimmung mit der Gemeinde für einen Neubau von dringend benötigten Personalwohnungen an dieser Stelle entschieden. Damit soll die bisher planungsrechtlich vorgesehene und auch vorhandene Nutzung im Plangebiet weitergeführt werden. In Bezug auf die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes sind v.a. Änderungen der überbaubaren Grundstücksflächen (die sich bisher an dem vorhandenen Gebäudebestand orientieren) sowie der Grundflächenzahl (geringfügige Anhebung) erforderlich.
Für die im Ostseebad Damp ansässigen Betriebe aus den Bereichen Gesundheit, Rehabilitation und Tourismus wird es immer schwieriger neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu akquirieren. Insbesondere im Tourismusbereich hat die Pandemie dazu geführt, dass es nochmals schwieriger geworden ist, Personal für die Tourismusbranche zu begeistern. Durch den Pandemie-bedingten Weggang von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Standort Damp, besteht die dringende Notwendigkeit, neues Personal einzustellen. Dabei ist erkennbar, dass der Bedarf nicht ausschließlich aus dem Einzugsgebiet um Damp herum abgedeckt werden kann. Insofern muss das Personal überregional angesprochen werden. Eine ausreichende Anzahl von Personalwohnungen ist daher die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Anwerbung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Vorgesehen ist die Errichtung von zwei getrennten Baukörpern mit insgesamt ca. 136 Wohnungen, die durch eine unterirdische Tiefgarage miteinander verbunden sind. Die neuen Gebäude orientieren sich in ihrer Ausrichtung an der Straßenflucht der umlaufenden Straße 'Passatring'. Geplant sind Gebäude mit vier Vollgeschossen sowie einem Staffelgeschoss. Auf dem nördlich angrenzenden Flurstück befinden sich Gebäude mit vier bzw. sieben Vollgeschossen, so dass sich das Vorhaben höhenmäßig in die vorhandene Siedlungsstruktur einfügt. Der bisherige Bebauungsplan lässt Gebäude mit fünf Vollgeschossen zu, so dass sich diesbezüglich eine geringfügige Reduzierung ergibt.
Mit der Planung kommt die Gemeinde dem Grundsatz zur Stärkung der Innenentwicklung nach. Durch die vorliegende Planung nutzt die Gemeinde die Möglichkeit, diesen zentralen Bereich des Ostseebades neu zu gestalten. Das geplante Vorhaben stellt eine sinnvolle Nachverdichtung im Ostseebad Damp dar.