Planungsdokumente: Gemeinde St. Annen - Bebauungsplan Nr. 3 "Wohngebiet Deepland"
Begründung
Einleitung
Für die Belange des Umweltschutzes, entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a Baugesetzbuch (BauGB), wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in dem vorliegenden Umweltbericht beschrieben und bewertet werden (§ 2 Abs. 4 BauGB). Der Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der Begründung zum Bebauungsplan (§ 2a BauGB).
Gemäß § 4 (1) BauGB hat die Gemeinde St. Annen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, unterrichtet. Die eingegangenen umweltbezogenen Anregungen und Bedenken wurden bei der Erstellung des Umweltberichtes berücksichtigt.
Kurzbeschreibung des Vorhabens
Die Gemeinde St. Annen plant wegen stetiger Wohnraumnachfrage die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 zur Ausweisung eines neuen Wohngebiets am südöstlichen Ortsrand von St. Annen. Der gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde stellt die derzeit als Grünland (artenarm) genutzte Fläche als Wohnbaufläche dar.