Flächenaufteilung
Überplant wird der nördliche Teil des Flurstücks 61/2 (Gemarkung 3353; Flur 2) und der parallel verlaufende Abschnitt der Dorfstraße (Flurstück 84; Gemarkung 3454; Flur 4). Insgesamt ergibt sich für den Geltungsbereich eine Flächengröße von ca. 1,29 ha für die folgende Grundnutzungen vorgesehen sind:
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Erschließung verkehrsberuhigte Straße | | 1.236 | 1.236 |
Verkehrsfläche | 1.402 | | 1.402 |
Wohngebietsfläche | | 9.895 | 9.895 |
Private Grünfläche mit der Zusatznutzung „Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Bepflanzung“ | | 143 | 143 |
Gebietskläranlage | | 220 | 220 |
Gesamtfläche des Geltungsbereiches | 12.896 |
Bebaubare Flächen
Mit dem B-Plan Nr. 3 wird eine Fläche von ca. 1 ha als allgemeines Wohngebiet (Eingriffsfläche) festgesetzt. Diese Fläche ist für bauliche Anlagen (Gebäude, Stellplätze, Erschließungsanlagen innerhalb der Baugrundstücke) vorgesehen. Bei einer zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 und einer möglichen Überschreitung von 50 % ergibt sich eine maximal bebaubare Fläche von 3.711 m².
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Zulässige Grundfläche bei einer GRZ von 0,25
und mögliche Überschreitung von 50 % lt. BauNVO,
damit eine maximale Bebaubarkeit von 37,5 % | 2.474 | 1.237 |
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Zwischensumme | 2.474 | 1.237 |
Summe max. zusätzliche bebaubare Fläche | 3.711 |
Anteil der versiegelten und unversiegelten Flächen
Neben der möglichen bebaubaren Flächen im Allgemeinen Wohngebiet (3.711 m²) kommen bei Betrachtung der Versiegelung noch die als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich“ hinzu. Davon wird eine Grundfläche von 564 m² für den Ausbau der Fahrbahn (3 m Breite) als befestigte Fläche ausgeführt. Die Randbereiche werden als Bankette angelegt und dienen der Unterbringung von unterirdischen Versorgungsleitungen, Straßenbeleuchtung sowie straßenbegleitender Bepflanzung. Als versiegelter Bestand wird der bestehende Abschnitt der Dorfstraße mit 1.402 m² mit berücksichtigt.
In der folgenden Tabelle ist dargestellt, wie groß der derzeitige Anteil von unbebauter und bebauter Fläche innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plan-Gebietes (12.896 m²) und wie dieser sich nach Umsetzung des Bauvorhabens ändern wird.