Planungsdokumente: Gemeinde St. Annen - Bebauungsplan Nr. 3 "Wohngebiet Deepland"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Planungen und Festsetzungen

Das gesamte Plangebiet wird als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Nichtstörende Gewerbebetriebe können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn von ihnen nicht zu befürchten ist, dass die Wohnnutzungen durch das Gewerbe selbst oder durch den verursachten Verkehr unzumutbar gestört werden.

Flächenbedarf, Bodenbilanz

Flächenaufteilung

Überplant wird der nördliche Teil des Flurstücks 61/2 (Gemarkung 3353; Flur 2) und der parallel verlaufende Abschnitt der Dorfstraße (Flurstück 84; Gemarkung 3454; Flur 4). Insgesamt ergibt sich für den Geltungsbereich eine Flächengröße von ca. 1,29 ha für die folgende Grundnutzungen vorgesehen sind:

Erschließung verkehrsberuhigte Straße 1.2361.236
Verkehrsfläche1.4021.402
Wohngebietsfläche9.8959.895
Private Grünfläche mit der Zusatznutzung „Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstiger Bepflanzung“ 143143
Gebietskläranlage220220
Gesamtfläche des Geltungsbereiches12.896

Bebaubare Flächen

Mit dem B-Plan Nr. 3 wird eine Fläche von ca. 1 ha als allgemeines Wohngebiet (Eingriffsfläche) festgesetzt. Diese Fläche ist für bauliche Anlagen (Gebäude, Stellplätze, Erschließungsanlagen innerhalb der Baugrundstücke) vorgesehen. Bei einer zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 und einer möglichen Überschreitung von 50 % ergibt sich eine maximal bebaubare Fläche von 3.711 m².

Zulässige Grundfläche bei einer GRZ von 0,25 und mögliche Überschreitung von 50 % lt. BauNVO, damit eine maximale Bebaubarkeit von 37,5 %2.4741.237
Zwischensumme2.4741.237
Summe max. zusätzliche bebaubare Fläche3.711

Anteil der versiegelten und unversiegelten Flächen

Neben der möglichen bebaubaren Flächen im Allgemeinen Wohngebiet (3.711 m²) kommen bei Betrachtung der Versiegelung noch die als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich“ hinzu. Davon wird eine Grundfläche von 564 für den Ausbau der Fahrbahn (3 m Breite) als befestigte Fläche ausgeführt. Die Randbereiche werden als Bankette angelegt und dienen der Unterbringung von unterirdischen Versorgungsleitungen, Straßenbeleuchtung sowie straßenbegleitender Bepflanzung. Als versiegelter Bestand wird der bestehende Abschnitt der Dorfstraße mit 1.402 m² mit berücksichtigt.

In der folgenden Tabelle ist dargestellt, wie groß der derzeitige Anteil von unbebauter und bebauter Fläche innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plan-Gebietes (12.896 m²) und wie dieser sich nach Umsetzung des Bauvorhabens ändern wird.

Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und -planungen

Im Folgenden werden zunächst die Ziele, die das Plangebiet betreffen, benannt. Es erfolgt eine Einschätzung, ob die genannten Ziele von dem geplanten Vorhaben berührt werden bzw. ob das Vorhaben diesen Zielen entgegensteht oder nicht. Die genaue Erläuterung, ob und inwieweit hier ggf. eine Betroffenheit vorherrscht, erfolgt im weiteren Verlauf unter den entsprechenden Kapiteln.