Planungsdokumente: Gemeinde St. Annen - Bebauungsplan Nr. 3 "Wohngebiet Deepland"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Schutzgut Mensch

Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes, insbesondere umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 c). Die Sicherung der Grundlage für Leben und Gesundheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft ist zudem im § 1 BNatSchG verankert. Für das Schutzgut Mensch werden vor allem Beeinträchtigungen der Gesundheit vorwiegend durch Lärm und andere Immissionen sowie Einschränkungen von Erholungs- und Freizeitfunktionen und der Wohnqualität betrachtet. Gehen von dem Vorhaben auch Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch auf benachbarte Flächen des Bebauungsplanes aus, so werden auch diese beschrieben.

Basisszenario

Immissionen, Störfallbetrieb

Eingetragene Störfallbetriebe (Betriebsbereiche nach der Störfall-Verordnung in Schleswig- Holstein) sind nicht im Umfeld des Plangebietes (weniger als 300 m) vorhanden.

Immissionen wie Geruch, Lärm und Staub gehen vom örtlichen Verkehr auf der angrenzenden Dorfstraße sowie der landwirtschaftlichen Nutzung auf den umliegenden Acker- bzw. Grünlandflächen aus.

Erholungsfunktion

Die Marschlandschaft eignet sich grundsätzlich gut für eine naturnahe Erholung. Weite, Ruhe und zahlreiche nicht stark befahrene Straßen wie Gemeindewege bzw. Radwege können gut für sportliche Aktivitäten wie Wandern bzw. Radfahren oder für Vogelerkundungen genutzt werden.

Die Nähe zu Friedrichstadt, das ein touristischen Anziehungspunkt darstellt, und zur Eider ist sehr attraktiv.

Landwirtschaftliche Nutzbarkeit

Das Plangebiet wird als Grünlandfläche genutzt. Es handelt sich um artenarmes Wirtschaftsgrünland. Die weitere Umgebung ist von intensiver Landwirtschaft auf Acker- und Grünlandflächen geprägt.

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes

Immissionen während der Bauphase / Störfallbetrieb

Während der Bauphase kann es durch die Bautätigkeiten und einzusetzenden Baufahrzeuge zu einer erhöhten Staub-, Lärm- und Abgasemission. Diese sind jedoch nur temporär. Erhebliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit können sicher ausgeschlossen werden.

Da in unmittelbarer Umgebung (weniger als 300 m) kein Störfallbetrieb vorhanden ist, können Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.

Immissionen durch Verkehr

Durch die Erschließung eines neuen Wohngebietes und des damit einhergehenden Einwohnerzuwachses bzw. der Verlagerung wird es vor Ort zu erhöhten Immissionsbelastungen durch den zusätzlichen Verkehr kommen. Da sich das erhöhte Verkehrsaufkommen aber im Wesentlichen innerhalb nur kurzer Zeitabschnitte (zu den Stoßzeiten morgens und abends) abspielt und das geplante Wohngebiet kleinräumig ist, können erhebliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit ausgeschlossen werden.

Erholungsfunktion

Mit der Bebauung des Plangebietes mit Einfamilien- oder Doppelhäusern wird kein Attraktivitätsverlust der näheren und weiteren Umgebung einhergehen. Die Erreichbarkeit der touristischen Anziehungspunkte bleibt unverändert.

Landwirtschaftliche Nutzbarkeit

Die Grünlandfläche steht nach der Umsetzung der Planungen nicht mehr zur Verfügung, der Eintrag insbesondere von Nährstoffen durch Düngergaben wird sich verringern.