Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung
Zur Minimierung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Fläche und Boden tragen folgende Maßnahmen und Festsetzungen bei:
- nicht versiegelte Flächen sind vor Verdichtung zu schützen
- anfallender Bodenaushub sollte auf dem Baugebiet verbleiben
- Flächenbefestigung der Wege in wassergebundener Bauweise reduziert das Maß der Ver- siegelung.
Ergebnis: Durch die geplante Bebauung und die Erschließungswege wird Boden versiegelt, im Baustellenbereich kann es zu Bodenverdichtungen kommen. Der Eingriff in den Boden und die damit einhergehende Versiegelung ist entsprechend auszugleichen.
Die Planung entspricht den in § 1a Abs. 2 BauGB genannten Grundsätze.