Planungsdokumente: Gemeinde St. Annen - Bebauungsplan Nr. 3 "Wohngebiet Deepland"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung

Zur Minimierung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Fläche und Boden tragen folgende Maßnahmen und Festsetzungen bei:

  • nicht versiegelte Flächen sind vor Verdichtung zu schützen
  • anfallender Bodenaushub sollte auf dem Baugebiet verbleiben
  • Flächenbefestigung der Wege in wassergebundener Bauweise reduziert das Maß der Ver- siegelung.

Ergebnis: Durch die geplante Bebauung und die Erschließungswege wird Boden versiegelt, im Baustellenbereich kann es zu Bodenverdichtungen kommen. Der Eingriff in den Boden und die damit einhergehende Versiegelung ist entsprechend auszugleichen.

Die Planung entspricht den in § 1a Abs. 2 BauGB genannten Grundsätze.

Schutzgut Wasser

Wasser ist Bestandteil des Naturhaushaltes, Lebensraum für Tiere und Pflanzen und gehört zu den Lebensgrundlagen des Menschen. Aufgrund dessen gilt es sowohl als Grundwasser als auch als Oberflächenwasser als schützenwertes Gut. Es wird als solches bei der Aufzählung der Umweltbelange in §1 (6) Nr. 7 BauGB und als nicht erneuerbares Naturgut in § 1 (3) BNatSchG, dass es vor Beeinträchtigungen zu bewahren gilt, aufgeführt. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) enthält detaillierte Regelungen zum Gewässerschutz.

Basisszenario

Grundwasser

Das Plangebiet liegt außerhalb von Trinkwasserschutz- und Trinkwassergewinnungsgebieten. Es befindet sich im Bereich des „Grundwasserkörpers DESH_Ei15 Eider / Treene – Marschen und Niederungen“. Dieser ist sowohl hinsichtlich seines chemischen als auch seines mengenmäßigen Zustandes nicht gefährdet. Die nächstgelegene Grundwasserentnahmestelle befindet sich ca. 8,5 km östlich bei Süderstapel (2509 WW Süderstapel).

Oberflächenwasser

Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Oberflächengewässer wie Teiche oder Bäche, die Fläche wird jedoch über Drainagen in die angrenzenden Gräben entwässert. Am nordwestlichen und nordöstlichen Rand des Plangebietes grenzen Entwässerungsgräben an. An der Dorfstraße verläuft ein nicht immer wasserführender Straßenseitengraben.

Das Plangebiet ist von geringer Bedeutung für den Erhalt des Schutzgutes Wasser.