Planungsdokumente: Gemeinde St. Annen - Bebauungsplan Nr. 3 "Wohngebiet Deepland"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der-Planung

Der gültige F-Plan stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche dar. Faktisch findet jedoch derzeit noch eine landwirtschaftliche Nutzung statt. Die Nichtdurchführung des vorliegenden B-Planverfahrens würde dazu führen, dass die praktische Nutzung der Fläche beibehalten wird. Insofern würde dann ein „Status quo“ beibehalten werden.

Würde die Gemeinde den B-Plan nicht aufstellen, würde dies ihren bisher formulierten Zielen, die bereits im F-Plan niedergelegt sind, hier eine Wohnbebauung zu ermöglichen, widersprechen.

Geplante Maßnahmen zum Ausgleich unvermeidbarer erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen

Rechtlicher Rahmen

Die Errichtung von baulichen Anlagen stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Über die Belange des Naturschutzes ist nach den Vorschriften der Naturschutzgesetze zu entscheiden (vgl. § 13 ff BNatSchG und 8 ff LNatSchG).

Gemäß § 13 ff BNatSchG sind die mit dem Eingriff einhergehenden Beeinträchtigungen vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind so gering wie möglich zu halten, vorrangig gleichartig auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder gleichwertig zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ist eine Kompensation des Eingriffs nicht möglich, so ist eine Ersatzzahlung zu leisten.

Ausgleich der Eingriffe in den Naturhaushalt

Die Eingriffe finden auf intensiv genutzten Grünlandfläche statt. Daher sind vollversiegelte Eingriffsflächen mit dem Faktor 0,8 auszugleichen.

Es ergibt sich folgendes Ausgleichserfordernis:

Es besteht somit ein Ausgleichserfordernis von 3.420 m2 (entspricht = 3.420 Ökopunkten) welches über das Ökokonto mit dem Aktenzeichen 680.01/2/3/096.1 erbracht werden soll.